Originalquelle: ALLRIS-Original
260374 · 2026-06-02 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat __beschließt__
__stellt__
Die 199. Flächennutzungsplanänderung „Rastenweg“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562 wird gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) parallel zum Bebauungsplan Nr. 6920-1 aufgestellt (DS-Nr. 260258, Satzungsbeschluss).
Der im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf gelegene Änderungsbereich umfasst eine ca. 8000 m² große Fläche, grenzt im Süden an den Trassenverlauf der Bundesautobahn A562 und erfasst einen Teil der stark bewachsenen Böschung, welche die Autobahntrasse stützt. Südwestlich verläuft die Stadtbahnlinie, die im Einwirkungsbereich des Grundstücks in Tunnellage zum U-Bahnhaltepunkt Ramersdorf verläuft. Nordwestlich befindet sich eine Tennissportanlage, bestehend aus 10 Plätzen sowie ein Clubhaus mit vorgelagerter Stellplatzfläche. Nördlich grenzt ein Grünstreifen an das Plangebiet, der die Straße "Im Alten Wingert" und in deren Verlängerung den Radschnellweg zur Königswinterer Straße begleitet. Östlich führt der Trassenverlauf der "Königswinterer Straße" an dem Grundstück vorbei, von hier aus wird das Grundstück über eine bereits bestehende Wendeschleife
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
A_Stellungnahmen_199 FNP_Feststellungsbeschluss: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025916