Originalquelle: ALLRIS-Original
260389 · 2026-03-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Als Vertretung der Bundesstadt Bonn in der
Kommission gemäß § 32b LuftVG am Flughafen
Köln/Bonn (sogenannte "Fluglärmkommission") wird als
__ordentliches Mitglied__
__- Herr Stadtbaurat Helmut Wiesner__
bestätigt.
Als
__stellvertretendes Mitglied__
wird
__- Frau Sabrina Rohde__
benannt.
Als Vertretung der Bundesstadt Bonn in der Kommission gemäß § 32b LuftVG am Flughafen Köln/Bonn (sogenannte "Fluglärmkommission") wird als __ordentliches Mitglied__
__- Herr Stadtbaurat Helmut Wiesner__ bestätigt.
Als __stellvertretendes Mitglied__ wird
__- Frau Sabrina Rohde__ benannt.
Gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist für jeden Verkehrsflughafen, der am Linienflugverkehr teilnimmt und für den ein Lärmschutzbereich festzusetzen ist, eine Fluglärmkommission einzurichten. Dies betrifft auch den Flughafen Köln/Bonn, der als bundeszentrale Einrichtung mit bedeutendem Passagier- und Frachtverkehr ganzjährig betrieben wird.
Die Fluglärmkommission dient der Beratung der Genehmigungsbehörde, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) sowie der Flugsicherungsorganisation (DFS) in Fragen des Fluglärms und der Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge.
Der § 32b LuftVG legt eine breit abgestützte Interessenvertretung fest. Der Kommission sollen u.a. Vertreter*innen der vom Fluglärm betroffenen Gemeinden angehören.
Herr Stadtbaurat Helmut Wiesner gehört seit dem 01.05.2016 als ordentliches Mitglied der sog. Fluglärmkommission an und soll diese Funktion weiterhin wahrnehmen. Das bisherige stellvertretende Mitglied ist inzwischen in den Ruhestand eingetreten, sodass die Benennung einer neuen Stellvertretung erforderlich geworden ist.
Frau Sabrina Rohde leitet die Untere Umweltbehörde im Amt für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn. Sie verfügt über die
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._