Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025993) # Mitteilungsvorlage "Rhein in Flammen" 260396 · 2026-03-17 · Mitteilungsvorlage · öffentlich ## Sachverhalt __Mitteilung der Verwaltung: __ Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass Rhein in Flammen in Bonn und am Siebengebirge im Mai 2026 letztmalig im Bonner Rheinauenpark stattfinden wird. Die Veranstaltung soll künftig im Bonner Innenstadtbereich unter Einbezug der neugestalteten Rheinuferbebauung neu aufgestellt und ab 2028 entsprechend durchgeführt werden. Ursprünglich war angedacht, den Vertrag mit dem Veranstalter nochmals um ein Jahr zu verlängern und die aufgrund der Renovierungs- und Sanierungsarbeiten für das Rheinauenjubiläum erforderliche „Zwangspause“ in 2028 für die Neukonzeptionierung zu nutzen. Die Anforderungen insbesondere im Hinblick auf den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz sowie die damit verbundene wachsende öffentliche Kritik hat die Stadtverwaltung zum Anlass genommen, in 2027 keine und auch keine vergleichbare Veranstaltung dieser Art auszurichten und damit die kreative Pause ein Jahr vorzuziehen. Auch aufgrund des bevorstehenden Rheinauenjubiläums in 2029 (Bundesgartenschau 1979) sind Renovierungs- und Sanierungsarbeiten am und im Rheinauenpark geplant. Es werden während dieser Arbeiten ab spätestens 2028 voraussichtlich keinerlei (Groß-) Veranstaltun _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag __Mitteilung der Verwaltung: __ Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass Rhein in Flammen in Bonn und am Siebengebirge im Mai 2026 letztmalig im Bonner Rheinauenpark stattfinden wird. Die Veranstaltung soll künftig im Bonner Innenstadtbereich unter Einbezug der neugestalteten Rheinuferbebauung neu aufgestellt und ab 2028 entsprechend durchgeführt werden. Ursprünglich war angedacht, den Vertrag mit dem Veranstalter nochmals um ein Jahr zu verlängern und die aufgrund der Renovierungs- und Sanierungsarbeiten für das Rheinauenjubiläum erforderliche „Zwangspause“ in 2028 für die Neukonzeptionierung zu nutzen. Die Anforderungen insbesondere im Hinblick auf den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz sowie die damit verbundene wachsende öffentliche Kritik hat die Stadtverwaltung zum Anlass genommen, in 2027 keine und auch keine vergleichbare Veranstaltung dieser Art auszurichten und damit die kreative Pause ein Jahr vorzuziehen. Auch aufgrund des bevorstehenden Rheinauenjubiläums in 2029 (Bundesgartenschau 1979) sind Renovierungs- und Sanierungsarbeiten am und im Rheinauenpark geplant. Es werden während dieser Arbeiten ab spätestens 2028 voraussichtlich keinerlei (Groß-) Veranstaltun _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-05-07 · Rat · geändert beschlossen - 2026-06-23 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2026-06-23 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-06-24 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2026-07-01 · Bezirksvertretung Beuel · geändert beschlossen - 2026-07-01 · Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-07-09 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-10-13 · Bezirksvertretung Bonn · ohne Ergebnis ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 260396-01 Beschlussvorlage "Rhein in Flammen" {#nv-2027809} **Sachverhalt** Künftig wird die Veranstaltung, wie mit der Mitteilungsvorlage [__260396__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025993) dargestellt, im Bonner Innenstadtbereich unter Einbeziehung der neugestalteten Rheinuferbebauung neu aufgestellt und ab 2028 durchgeführt. Im Hinblick auf das Jubiläum 50 Jahre Rheinaue im Jahr 2029, in Abhängigkeit des Sanierungstandes der Rheinaue, der gesammelten Erfahrungen durch die Verlagerung und der rechtlichen Rahmenbedingungen, wird die Verwaltung in Abstimmung mit den Ratsgremien eine Neubewertung vornehmen, ob eine Rückkehr in die Rheinaue perspektivisch möglich und sinnvoll ist. **Beschlussvorschlag** Künftig wird die Veranstaltung, wie mit der Mitteilungsvorlage [__260396__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2025993) dargestellt, im Bonner Innenstadtbereich unter Einbeziehung der neugestalteten Rheinuferbebauung neu aufgestellt und ab 2028 durchgeführt. Im Hinblick auf das Jubiläum 50 Jahre Rheinaue im Jahr 2029, in Abhängigkeit des Sanierungstandes der Rheinaue, der gesammelten Erfahrungen durch die Verlagerung und der rechtlichen Rahmenbedingungen, wird die Verwaltung in Abstimmung mit den Ratsgremien eine Neubewertung vornehmen, ob eine Rückkehr in die Rheinaue perspektivisch möglich und sinnvoll ist. **Begründung** Die Mitteilungsvorlage wurde in der Sitzung des Rates am 07.05.2026 zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit sowie den Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda verwiesen. **Text der Mitteilungsvorlage** : Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass Rhein in Flammen in Bonn und am Siebengebirge im Mai 2026 letztmalig im Bonner Rheinauenpark stattfinden wird. Die Veranstaltung soll künftig im Bonner Innenstadtbereich unter Einbezug der neugestalteten Rheinuferbebauung neu aufgestellt und ab 2028 entsprechend durchgeführt werden. Ursprünglich war angedacht, den Vertrag mit dem Veranstalter nochmals um ein Jahr zu verlängern und die aufgrund der Renovierungs- und Sanierungsarbeiten für das Rheinauenjubiläum erforderliche „Zwangspause“ in 2028 für die Neukonzeptionierung zu nutzen. Die Anforderungen insbesondere im Hinblick auf den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz sowie die damit verbundene wachsende öffentliche Kritik hat die Stadtverwaltung zum Anlass genommen, in 2027 keine und auch keine vergleichbare Veranstaltung dieser Art auszurichten und damit die kreative Pause ein Jahr vorzuziehen. Au _Gekürzt._ ### 260396-02 AA Volt-Änderungsantrag zu "Rhein in Flammen"Antrag zur Vorlage 260396-01 {#nv-2028252} **Sachverhalt** zu 1) Auch an einem neuen Standort sind Natur- und Landschaftsschutz wahrscheinlich relevant. Daher sollte der Naturschutzbeirat frühzeitig beteiligt werden; dessen Expertise könnte andernfalls zu spät eingehen, wenn ein Konzept bereits detailliert ausgearbeitet wurde, und würde dann bei einer Entscheidung nicht mehr berücksichtigt. zu 2) Das Jubiläum der Rheinaue in 2029 soll angemessen gefeiert werden. Dazu gibt es aber sicher bessere Möglichkeiten als Rhein in Flammen. Der Ortswechsel soll ja laut Mitteilungsvorlage 260396 gerade der Rheinaue zugute kommen. Wir halten es daher nicht für sinnvoll, den Standortwechsel bereits ein Jahr später für das Jubiläum wieder rückgängig zu machen. **Beschlussvorschlag** 1. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: "Bei der Auswahl des neuen Standortes wird der Naturschutz und Landschaftsschutz berücksichtigt. Der Naturschutzbeirat ist bei der Entwicklung des neuen Konzepts frühzeitig zu beteiligen." 2. Der zweite Absatz ("Im Hinblick auf das Jubiläum ...") wird gestrichen. ### 260396-03 AA FDP-Änderungsantrag: "Rhein in Flammen"Antrag zur Vorlage 260396 {#nv-2028302} **Sachverhalt** Bereits bei der Neuauflage von Rhein in Flammen in 1986 wurde das Beueler Rheinufer miteinbezogen. Auch bei der späteren Verlagerung des Feuerwerks in die linksrheinische Rheinaue waren auf dem gegenüberliegenden Ufer private, familiäre, aber auch kommerzielle Nutzungen ein Zuschauermagnet. Leider findet im letzten Abschnitt der Vorlage zum „Weiteren Vorgehen“ Beuel nicht statt, obwohl gerade hier eine seit langem etablierte Möglichkeit besteht, zu feiern. Natürlich müssen auch hier die Interessen der unmittelbaren Anlieger des Beueler Rheinufers im Rahmen der erlaubten Sonderveranstaltungen berücksichtigt werden. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Neuplanung der Veranstaltung Rhein in Flammen das rechte Rheinufer, gegebenenfalls vom Bonner Bogen bis zur Kennedybrücke, mit einzubeziehen. ### 260396-04 AA FDP-Änderungsantrag zur Beschlussvorlage "Rhein in Flammen"Antrag zur Vorlage 260396-01 {#nv-2028377} **Sachverhalt** Die Marke „Rhein in Flammen“ beinhaltet Schiffskonvoi, Landveranstaltungen, Illuminierung der Rheinufer sowie ein Abschlussfeuerwerk/Drohnenshow. Sie hat einen hohen Wiedererkennungswert regional, national wie international und eine wichtige identitätsstiftende Funktion für Bonn. Darüber hinaus konnte eine aktuelle Marktstudie eine hohe Akzeptanz sowie großes Fanpotential in der Bevölkerung ermitteln. Bonn hast sich nun seit 40 Jahren erfolgreich eine Marke aufgebaut, die es zu bewahren und auszubauen gilt. Die hohen Besucherzahlen bestätigen dieses Vorgehen. Eine Stadt braucht Leuchttürme, die Menschen zusammenbringen und auch niederschwellig alle Bevölkerungsschichten anspricht. Ein Umzug in die Innenstadt wird der Marke nicht mehr gerecht. Rhein in Flammen muss daher, unter Berücksichtigung aller Vorschriften, in der Rheinaue erhalten bleiben. Der Aufwand zur Planung eines Innenstadtfestes in 2028 steht in keinem Verhältnis zur Besucherzahl und sollte daher aus Effizienzgründen entfallen. **Beschlussvorschlag** 1. Die Verwaltung wird beauftragt, Rhein in Flammen auch 2027 in der Rheinaue (rechts wie linksrheinisch) mit all seinen Attraktionen wie Schiffskonvoi, Fahrgeschäfte, Bühnen und Rheinuferbeleuchtung zu planen. 2. Es soll eine Drohnenshow und ein Feuerwerk stattfinden. Das Feuerwerk ist so abzufeuern, dass das Brutgeschehen geschützt bleibt. 3. Rhein In Flammen pausiert 2028. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, Rhein in Flammen im Jubiläumsjahr 2029 in der Rheinaue zu planen. 5. Die Planungen sind dem Wirtschaftsausschuss und dem Rat zum Beschluß vorzulegen. ### 260396-05 AA Grüne-ÄA: "Neuausrichtung von Rhein in Flammen"Antrag zur Vorlage 260396 {#nv-2028395} **Sachverhalt** Die Verwaltung stellt selbst fest, dass zwischen einer Großveranstaltung mit Feuerwerk und den Anforderungen des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes ein erheblicher Zielkonflikt besteht. Diese Erkenntnis sollte konsequent in der Neuausrichtung der Veranstaltung umgesetzt werden. Die Verlagerung der Veranstaltung aus der Rheinaue allein löst diesen Zielkonflikt nicht. Auch andere Bereiche entlang des Rheins stellen Lebensräume für zahlreiche Vogelarten und andere Wildtiere dar. Zudem verursacht Feuerwerk unabhängig vom Veranstaltungsort erhebliche Belastungen für Wild- und Haustiere. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Artenverlustes, der gesetzlichen Anforderungen des Natur- und Artenschutzes sowie des gewandelten Umweltbewusstseins sollte das neue Konzept vollständig auf Feuerwerk verzichten und stattdessen moderne, innovative und naturverträgliche Veranstaltungsformate nutzen. Darüber hinaus sollte die Veranstaltung außerhalb der Brut- und Setzzeit stattfinden, um Störungen besonders sensibler Lebensphasen wildlebender Tiere zu vermeiden. **Beschlussvorschlag** Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 1. Das neue Veranstaltungskonzept wird so ausgestaltet, dass ab 2028 auf ein Feuerwerk vollständig verzichtet wird. Dieses wird durch Licht- und Drohnenshows sowie weitere innovative und naturverträgliche Veranstaltungsformate ersetzt. 2. Bei der Entwicklung des neuen Veranstaltungsformats sind die Belange des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes von Beginn an verbindlich zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere die Auswirkungen auf Wildtiere sowie die Belastungen für Haustiere einzubeziehen. 3. Der Naturschutzbeirat ist bei der Entwicklung des neuen Konzepts frühzeitig zu beteiligen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, das neue Veranstaltungskonzept außerhalb der Brut- und Setzzeit zu planen. ### 260396-06 AA CDU/SPD-Änderungsantrag: Beschlussvorlage "Rhein in Flammen"Antrag zur Vorlage 260396-01 {#nv-2029223} **Sachverhalt** „Rhein in Flammen“ ist seit 40 Jahren eine der bekanntesten Bonner Großveranstaltungen und besitzt eine erhebliche touristische, wirtschaftliche und identitätsstiftende Bedeutung für Bonn und die Region. Die notwendige Weiterentwicklung des Veranstaltungsformats wird daher grundsätzlich begrüßt. Dabei sollte jedoch weder eine spätere Rückkehr in die Rheinaue noch die Einbeziehung geeigneter Möglichkeiten im Stadtbezirk Beuel bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Ziel sollte es sein, der Verwaltung einen klaren politischen Handlungsrahmen und zugleich den notwendigen Gestaltungsspielraum zu geben, um möglichst zeitnah ein rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch tragfähiges Konzept für die Zukunft von „Rhein in Flammen“ vorzulegen. **Beschlussvorschlag** Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1. Der Rat spricht sich für den dauerhaften Erhalt und die zukunftsfähige Weiterentwicklung von „Rhein in Flammen“ als bedeutende Traditionsveranstaltung für Bonn und die Region aus. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die angekündigte Neukonzeption zügig voranzutreiben. Dabei sollen neben dem vorgesehenen Innenstadtbereich auch die Rheinaue bzw. eine spätere Rückkehr dorthin sowie geeignete Flächen und Möglichkeiten im Stadtbezirk Beuel in die weitere Konzeptionsprüfung einbezogen werden, soweit die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Für das Jubiläumsjahr 2029 – 50 Jahre Rheinaue – soll die Möglichkeit einer Durchführung in der Rheinaue besonders berücksichtigt werden. 3. Die Verwaltung legt den zuständigen politischen Gremien zeitnah ein umsetzungsfähiges Konzept für die Fortführung von „Rhein in Flammen“ vor. Bei dessen Ausgestaltung sind die wirtschaftliche und touristische Bedeutung der Veranstaltung ebenso wie die Anforderungen des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes angemessen zu berücksichtigen. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3088757&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3202681&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3149745&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3170742&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3172457&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3177707&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3177947&OTYP=41))