Originalquelle: ALLRIS-Original
260399 · 2026-03-27 · Beschlussvorlage · öffentlich
In das Kuratorium der Stiftung Bonner Altenhilfe werden folgende 15 Personen entsandt:
Vertreter*innen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
In das Kuratorium der Stiftung Bonner Altenhilfe werden folgende 15 Personen entsandt:
Vertreter*innen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Gemäß § 4 der Satzung der Stiftung Bonner Altenhilfe beruft der Rat der Stadt Bonn zur Förderung des Stiftungszweckes ein Kuratorium.
Die Wahl gilt für die Dauer von fünf Jahren.
Das Kuratorium setzt sich aus insgesamt 19 Mitgliedern zusammen.
Davon sind 15 Mitglieder durch den Rat zu benennen.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Absatz 3 und 4 der GO NRW (Hare-Niemeyer-Verfahren).
Danach würden entfallen auf die:
Folgende Gruppierungen haben nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren dieselbe Proportionalzahl (0, 4478). Deshalb müsste der Listenplatz 15 zwischen diesen Gruppierungen entschieden werden:
Daneben gehören drei „geborene“ Mitglieder dem Kuratorium an:
Herrn Stadtdirektor a. D. Rolf Ackermann wurde die Ehrenmitgliedschaft übertragen.
Eine Auf
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._