Originalquelle: ALLRIS-Original
260407 · 2026-04-13 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
ich beantrage hiermit den Parkstreifen auf der Straßenseite mit den geraden Hausnummern der Ippendorfer Allee, der sich zum Teil auf dem Gehweg und teilweise auf der Straße befindet, im Abschnitt zwischen Stationsweg und Ferdinandstr., komplett auf die Fahrbahnfläche zu verlagern.
Gleichzeitig beantrage ich eine Reduzierung des Parkstreifens (in der Breite) auf der Straßenseite gegenüber, der Seite mit den ungeraden Hausnummern, da dieser Parkstreifen in seiner Breite absolut überdimensioniert ist (Bild 1 und 2) und in seiner Breite für LKW und Stadtbusse ausgelegt ist. Insgesamt würden sich die Fahrbahnen dadurch nicht verringern, sondern lediglich um ca. 60-80 cm verlagern. Es gäbe keinerlei Beeinträchtigungen für den fließenden Verkehr, die Parkplätze würden erhalten bleiben.
Der Aufwand und die Kosten sind minimal: Für den Zeitraum Juni - Oktober sind Straßenarbeiten geplant, daher geht es lediglich um geänderte Fahrbahnmarkierungen und das Ändern der Beschilderung.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet: ich beantrage hiermit den Parkstreifen auf der Straßenseite mit den geraden Hausnummern der Ippendorfer Allee, der sich zum Teil auf dem Gehweg und teilweise auf der Straße befindet, im Abschnitt zwischen Stationsweg und Ferdinandstr., komplett auf die Fahrbahnfläche zu verlagern.
Gleichzeitig beantrage ich eine Reduzierung des Parkstreifens (in der Breite) auf der Straßenseite gegenüber, der Seite mit den ungeraden Hausnummern, da dieser Parkstreifen in seiner Breite absolut überdimensioniert ist (Bild 1 und 2) und in seiner Breite für LKW und Stadtbusse ausgelegt ist. Insgesamt würden sich die Fahrbahnen dadurch nicht verringern, sondern lediglich um ca. 60-80 cm verlagern. Es gäbe keinerlei Beeinträchtigungen für den fließenden Verkehr, die Parkplätze würden erhalten bleiben.
Der Aufwand und die Kosten sind minimal: Für den Zeitraum Juni - Oktober sind Straßenarbeiten geplant, daher geht es lediglich um geänderte Fahrbahnmarkierungen und das Ändern der Beschilderung.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Vorschlag des Antragsstellers ist nicht umsetzbar, da sich der Parkstreifen auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern durch eine Pflasterung deutlich von der Fahrbahn abhebt, und daher nicht als Teil der Fahrbahn erkannt werden würde. Zudem fungiert der Farbwechsel zwischen hellem und dunklem Pflaster auf dieser Straßenseite als Ersatz für die Fahrbahnmarkierung und kann nicht ohne weiteres geändert werden.
Zudem verweist die Verwaltung auf den bestehenden Auftrag der Bezirksvertretung (gem. DS __252922__ ), den Straßenabschnitt umzuplanen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.