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Bürgerantrag: Zeitgemäße Auslegung von Bebauungsplänen zur Ermöglichung privater Ladeinfrastruktur (Sektorenkopplung)

260413 · 2026-03-16 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Der Ausschuss möge beschließen, das Stadtplanungsamt anzuweisen, eine generelle verwaltungsinterne Richtlinie zur Ermessensausübung (Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB) zu erarbeiten.

Diese Richtlinie soll es Bonner Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, unversiegelte Pkw Stellplätze (z. B. Rasengittersteine) für das Laden von E-Fahrzeugen mit PV-Eigenstrom auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen (z. B. in Vorgärten oder rückwärtigen Gartenbereichen) zu errichten. Dies soll explizit für jene Fälle gelten, in denen die bestehenden, vom Bebauungsplan zugewiesenen Garagen oder Stellplatzflächen objektiv (etwa durch trennende städtische Wege) nicht an die private PV-Anlage angeschlossen werden können.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Der Ausschuss möge beschließen, das Stadtplanungsamt anzuweisen, eine generelle verwaltungsinterne Richtlinie zur Ermessensausübung (Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB) zu erarbeiten.

Diese Richtlinie soll es Bonner Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, unversiegelte Pkw Stellplätze (z. B. Rasengittersteine) für das Laden von E-Fahrzeugen mit PV-Eigenstrom auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen (z. B. in Vorgärten oder rückwärtigen Gartenbereichen) zu errichten. Dies soll explizit für jene Fälle gelten, in denen die bestehenden, vom Bebauungsplan zugewiesenen Garagen oder Stellplatzflächen objektiv (etwa durch trennende städtische Wege) nicht an die private PV-Anlage angeschlossen werden können.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260413-01 ST Bürgerantrag: Zeitgemäße Auslegung von Bebauungsplänen zur Ermöglichung privater Ladeinfrastruktur (Sektorenkopplung)

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung nimmt zur Information des Antragstellenden wie folgt Stellung und bittet um Beachtung des Hinweises am Ende der Vorlage:

In vielen Bonner Quartieren sind den Grundstücken Garagenhöfe zugeordnet. Diese sind jedoch oft durch öffentliche Gehwege von den eigentlichen Wohngrundstücken getrennt. Das Verlegen von privaten Kabeln (z.B. ein Stromkabel) in öffentlicher Fläche stellt eine Sondernutzung des öffentlichen Raums dar und ist genehmigungspflichtig. Dies gilt es zu beachten, wenn ein Stromkabel vom PV-Wechselrichter auf dem Hausgrundstück unter einem städtischen Weg hindurch zu einer Garage verlegt werden soll.

Im hier zu betrachtenden Sachverhalt soll beispielsweise der rückwärtige, sensibel zu betrachtende Gartengrundstücksbereich für eine PKW-Stellplatzanlage in Anspruch genommen werden. Aus städtebaulicher Sicht kann diesem Ansinnen jedoch auf Grundlage des § 15 Baunutzungsverordnung BauNVO - Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen - , dessen Inhalte und Vorgaben sich insbesondere auf die Gebietsverträglichkeit der jeweiligen Vorhaben beziehen, nicht entsprochen werden, da eine Beeinträchtigung der unmittelbar anschließend

_Gekürzt._

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