Originalquelle: ALLRIS-Original

Nachträgliche Berichtigung der Genehmigungslage über Einrichtung und Zügigkeit von Bildungsgängen am Robert-Wetzlar-Berufskolleg (Schulnummer 174520)

260447 · 2026-03-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Zügigkeiten folgender Bildungsgänge am Robert-Wetzlar-Berufskolleg werden entsprechend Tabelle 1 gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW zum kommenden Schuljahr 2026/2027 festgelegt. Bei schwankenden Anmeldezahlen ist im Rahmen der Flexibilisierung eine Abweichung in Abstimmung mit der Bezirksregierung möglich.
  1. Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. APO-BK die Einrichtung der beiden Bildungsgänge Ernährungs- und Versorgungsmanagement gem. APO-BK Anlage B Gliederung B6 (Erweiterter Erster Schulabschluss/Schlüssel: B06/91-102-00) und B7 (mittlerer Schulabschluss, Schlüssel: B07/92-102-00) auf Antrag des Robert-Wetzlar-Berufskollegs seit dem Schuljahr 2023/2024.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Robert-Wetzlar-Berufskolleg die formale Genehmigung der geänderten Zügigkeit und Einrichtung von Bildungsgängen durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
  1. Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im Schuljahr 2026/2027 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten durch die formale Festlegung von Zügigkeiten (Ziff. 1) und der Einrichtung der bereits seit dem Schuljahr 2023/2

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Beschlussvorschlag

  1. Die Zügigkeiten folgender Bildungsgänge am Robert-Wetzlar-Berufskolleg werden entsprechend Tabelle 1 gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW zum kommenden Schuljahr 2026/2027 festgelegt. Bei schwankenden Anmeldezahlen ist im Rahmen der Flexibilisierung eine Abweichung in Abstimmung mit der Bezirksregierung möglich.
  1. Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. APO-BK die Einrichtung der beiden Bildungsgänge Ernährungs- und Versorgungsmanagement gem. APO-BK Anlage B Gliederung B6 (Erweiterter Erster Schulabschluss/Schlüssel: B06/91-102-00) und B7 (mittlerer Schulabschluss, Schlüssel: B07/92-102-00) auf Antrag des Robert-Wetzlar-Berufskollegs seit dem Schuljahr 2023/2024.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Robert-Wetzlar-Berufskolleg die formale Genehmigung der geänderten Zügigkeit und Einrichtung von Bildungsgängen durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
  1. Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im Schuljahr 2026/2027 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten durch die formale Festlegung von Zügigkeiten (Ziff. 1) und der Einrichtung der bereits seit dem Schuljahr 2023/2

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Begründung

Nach Überprüfung durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde wurde die Stadt Bonn als Schulträgerin gebeten, die Genehmigungslage über Einrichtung und Zügigkeit für __bereits bestehende__ Bildungsgänge am Robert-Wetzlar-Berufskolleg zu korrigieren bzw. den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bewerbungs- und Anmeldephase am Robert-Wetzlar-Berufskolleg besteht von allen Beteiligten ein besonderes Interesse an einer zeitnahen Klärung sowie an einer handlungsfähigen und flexiblen Lösung, um den Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen.

Zu Ziff. 1: Die Festlegung der Zügigkeiten erfolgt formal im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde zugesicherten Möglichkeit der Flexibilisierung bei schwankenden Anmeldezahlen und entspricht der Einschätzung der Schule zur Nachfrage der einzelnen Bildungsgänge. Im Austausch mit der Bezirksregierung wurde darauf hingewiesen, dass bei Schwankungen zwischen einer Zwei- und Dreizügigkeit, auch die Einrichtung von drei Zügen denkbar sei. Das gilt auch bei Schwankungen zwischen einer Ein- und Zweizügigkeit.

Zu Ziff. 2: Es handelt sich hierbei um eine __nachträgliche formale Genehmigung__ der be

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Beratungsfolge

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