Originalquelle: ALLRIS-Original
260449 · 2026-03-20 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Jakob Kraasch-Tarnowsky Arne Claßen
Die unten aufgeführten Organisationen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gefahrenabwehr und somit für die Sicherheit der Bonnerinnen und Bonner. Mit ihren zahlreichen ehrenamtlichen Einsatzkräften sind sie das Rückgrat des Bonner Bevölkerungsschutzes. Sie verfügen über etablierte Strukturen, personelle und materielle Ressourcen, sowie über fundierte Fachkenntnisse, so dass ihre Einbindung in kommunalpolitische Entscheidungen unerlässlich ist. Eine regelmäßige Beteiligung als beratende Mitglieder ermöglicht es dem Ausschuss, diese Kompetenz direkt in die kommunalpolitische Arbeit einzubinden und so den Bevölkerungsschutz in Bonn in seiner Gesamtheit weiter zu stärken. Gleichzeitig wird die enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Feuerwehr, Hilfsorganisationen und Technischem Hilfswerk durch den regelmäßigen Austausch strukturell gestärkt.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Rat eine Beschlussvorlage mit dem folgendem Ziel vorzubereiten.
Jeweils eine Vertreterin oder Vertreter der im Bonner Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen wird als beratende Mitglieder mit Rederecht in den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz aufgenommen. Konkret soll jeweils ein Vertreter der Freiwillige Feuerwehr, des Deutschen Roten Kreuzes, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter Unfallhilfe, des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Deutschen-Lebens-Rettungs Gesellschaft, sowie der beiden Ortsverbände des Technischen Hilfswerks Bonn und Beuel als beratendes Mitglied benannt werden können.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf __DS 260370 Hinzuziehen von Experten__ , wonach von der Möglichkeit des § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW Gebrauch gemacht werden soll, dass Ausschüsse auch Sachverständige oder Vertreter betroffener Bevölkerungsgruppen beratend hinzuziehen können und diesen Rederecht eingeräumt werden kann.
Da auch die Verwaltung nicht auf die Expertise der Hilfsorganisationen im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz verzichten möchte, erfolgten -vor Erstellung der o.g. Beschlussvorlage- Überlegungen, wie eine Einbindung der Hilfsorganisationen aussehen könnte.
Folgende Aspekte wurden betrachtet:
__(möglicherweise) Eingeschränkter Personenkreis aufgrund des Wohnortes__
· Gemäß § 58 I GO NRW wird das benannte Ratsmitglied oder der benannte sachkundige Bürger vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Sie wirken in dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt. Als Mitglieder mit beratender Stimme können den Ausschüssen sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner angehören (§ 58 IV GO NR
_Gekürzt._