Originalquelle: ALLRIS-Original
260454 · 2026-04-21 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Sportausschuss hat mit Sitzung vom 15.02.2024 beschlossen (DS __232076__ ), dass Sportaußenanlagen künftig eingezäunt werden, wenn die nutzenden Vereine sich in einer Vereinbarung bereit erklären, den Zugang zu den in der Benutzungszeitordnung festgelegten Öffnungszeiten sicherzustellen und den Schließdienst zu übernehmen. Voraussetzung für eine Einzäunung ist außerdem, dass es am Platz in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden durch Vandalismus gekommen ist und sich weitere Schäden in Zukunft durch Einsatz anderer Mittel nicht vermeiden lassen.
Die Schäden auf dem Platz waren bereits so immens, dass der Kunstrasenbelag letztes Jahr (nach nur acht Jahren Nutzungszeit) komplett erneuert werden musste.
Eine Umzäunung des Sportplatzes ist daher dringend erforderlich, damit es nicht weiter zu Schäden durch Vandalismus kommt. Da diese Schäden in aller Regel nachts auf dem permanent frei zugänglichen Platz entstanden sind, erscheint eine Umzäunung als einzige sinnvolle Maßnahme, um künftig weitere Schäden zu verhindern.
Die hauptnutzenden Vereine der Sportanlage haben sich für die Einzäunung der Anlage ausgesproc
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