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Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße 4“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau

260458 · 2026-05-29 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

  1. Dem Antrag auf Einleitung des Planverfahrens vom 08.01.2020 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-9 als teilweiser Ersatz des Bebauungsplanes Nr. 7920-15 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Bereich Ollenhauerstraße 4 wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen. Das Bebauungsplanverfahren wird im Vollverfahren durchgeführt.
  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6719-9 ist als teilweiser Ersatz des Bebauungsplanes Nr. 7920-15 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung mit Umweltbericht im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Begründung

__Plangebiet: __

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-9 erstreckt sich im Wesentlichen auf das Grundstück Ollenhauerstraße 4, das im Stadtbezirk Bonn, am südöstlichen Rand des Ortsteils Gronau in der Gemarkung Dottendorf gelegen ist. Ergänzend werden aus planungsrechtlichen Gründen Teilbereiche der öffentlichen Verkehrsflächen Ollenhauerstraße sowie der Oscar-Romero-Straße in das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einbezogen.

Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Flur 2 die Flurstücke 731, 732, 733, 466 (teilweise) sowie 758 (teilweise) mit einer Gesamtgröße von rd. 7.000 m². Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes erstreckt sich auf die Flurstücke 731, 732 und 733 mit einer Gesamtgröße von ca. 5.150 m².

Das Plangebiet wird südwestlich durch die Oscar-Romero-Allee sowie südöstlich durch die Ollenhauerstraße begrenzt. Im Nordosten bildet das Grundstück Ollenhauerstraße 2 die Plangebietsgrenze. Richtung Nordwesten erstreckt sich das Plangebiet in einer Tiefe von rund 80 m parallel der Ollenhauerstraße.

Auf dem östlichen Nachbargrundstück (Ollenhauerstraße 2) befindet sich ei

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Stellungnahme der Verwaltung

Abwägungstabelle Stellungnahmen § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026143

Beratungsfolge

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