Originalquelle: ALLRIS-Original

Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung

260470 · 2026-03-25 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Änderung der Geschäftsordnung für den Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Der Änderung der Geschäftsordnung für den Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung wird zugestimmt.

Begründung

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 12. März 2026 den Beschluss gefasst, allen im Rat vertretenen Gruppen und Fraktionen die Teilnahme am Beirat zu ermöglichen ( __DS 260275__ __)__ . Dadurch steigt die Anzahl der politischen Vertreter*innen auf neun.

Die aktuelle Version der Geschäftsordnung sieht vor, dass sich der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung zur Hälfte aus Jugendlichen und zu je einem Viertel aus Mitgliedern aus der Politik und Verwaltung zusammensetzt.

Eine konsequente Anwendung dieser Zusammensetzungsregel, also die strikte Einhaltung des Anteils der Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Einwohnerschaft und Verwaltung, würde in diesem Fall zu einer Gesamtgröße von 36 Mitgliedern führen (9 Mitglieder aus der Politik, 9 Mitglieder aus der Verwaltung und 18 Jugendliche).

Dies würde die Arbeits- und Handlungsfähigkeit des Beirats erheblich einschränken.

Mit der angepassten Geschäftsordnung soll ermöglicht werden, den Ratsbeschluss umzusetzen, ohne die Gesamtzahl der Mitglieder erheblich erhöhen zu müssen.

Im Zuge der Änderung erfolgt zudem eine redaktionelle Anpassung.

Der Entwurf der neuen Geschäf

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

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