Originalquelle: ALLRIS-Original
260476 · 2026-03-25 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: CDU Bezirksfraktion Beuel Daniel Gerhards SPD Bezirksfraktion Beuel Alexander Frank Paul
Der Cambio-Carsharing Parkplatz wurde ohne Mitsprache der Anwohnerinnen und Anwohner dort eingerichtet. Im Haus 34 und 36 Wohnen Geheingeschränkte Personen und benötigen den Parkplatz dort, ohne große Umwege. Im Ersatz wird vor der Hausnummer 34 ein Behindertenparkplatz eingerichtet.
Die Cambio Carsharing-Plätze in der Ringstraße Hausnummer 34 werden in die Ringstraße auf Höhe Limpericher Straße Ecke Rilkestraße verlegt. Auf den weggefallenen Parkplätzen wird ein Behindertenparkplatz errichtet und markiert.
Begründung
__verkehrslenkung@bonn.de__ ) wenden, um einen personenbezogenen Parkplatz zu beantragen. Es wird anschließend geprüft, ob ein Parksonderrecht besteht und aus verkehrlicher Sicht vertretbar ist. Ein Antrag über die Bezirksvertretung ist nicht ausreichend.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Bedarf für Behindertenstellplätze müssen sich die Betroffenen mit einem formlosen schriftlichen Antrag mit Begründung direkt an die Verkehrslenkung (E-Mail: __verkehrslenkung@bonn.de__ ) wenden, um einen personenbezogenen Parkplatz zu beantragen. Es wird anschließend geprüft, ob ein Parksonderrecht besteht und aus verkehrlicher Sicht vertretbar ist. Ein Antrag über die Bezirksvertretung ist nicht ausreichend.
Sobald von den Betroffenen ein Antrag eingegangen ist und für berechtigt befunden wurde, kann die Verwaltung die Versetzung der Carsharing-Standorte prüfen. Die Carsharing-Standorte wurden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung als Sondernutzungserlaubnisse vergeben. Eine Versetzung bedarf der Zustimmung des betroffenen Carsharing-Anbieters und ist nach verwaltungsinterner Vorprüfung nur im engen Umkreis möglich. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine Versetzung von Carsharing-Standorten mit Kosten für (De-) Markierung und Beschilderungsarbeiten einhergehen würde.