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CDU-SPD-FDP: Photovoltaik auf öffentlichen Parkplätzen

260477 · 2026-03-24 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Christian Gold SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Niklas Hausemann FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Wolfgang Heedt

Sachverhalt

Beim Prüfauftrag geht es um eine sinnvolle Erweiterung des Werkzeugkastens zum Klimaschutz und zur Energiewende. Angesichts der in der vergangenen Ratsperiode erlebten Diskussionen mit Anwohnerinnen und Anwohnern, sind Bäume zu Verschattungszwecken nicht immer das Mittel der Wahl. Bonn hat sich ambitionierte Ziele für den Ausbau der Photovoltaik gesetzt, zeitgleich sind Potenziale für großflächige PV-Anlagen begrenzt, siehe die Diskussionen über Freiflächenphotovoltaik auf dem Meßdorfer Feld. Ein bislang ungenutztes Potenzial bieten Parkplätze, die mit Solarcarports überbaut werden könnten. Vorteilhaft ist, dass bereits versiegelte Flächen effizient doppelt genutzt und der Strom in vielen Fällen in der näheren Umgebung verbraucht werden kann, ohne ihn über weite Wege durch das Stromnetz weiterzuleiten.

Ein mit dem Klimaplansteckbrief 5.2.2.1 beauftragtes Konzept für Parkplatz-Photovoltaik wurde bislang seitens der Verwaltung nicht vorgelegt.

Mit den hier zur Prüfung bzw. Entwicklung vorgeschlagenen Solarcarports sollen bevorzugt Parkflächen zur Energiegewinnung mittels Photovoltaik ausgenutzt werden, gleichzeitig die Ladeinfrastruktur ausgeweitet und Gehwege verschattet werden. S

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche städtischen Parkplätze für die Errichtung von Solarcarports geeignet wären. Auf Park and Ride-Parkplätze soll besonderes Augenmerk gelegt werden.
  2. Für drei geeignete Parkplätze soll ein Konzept zur Pilotumsetzung inklusive Kostenschätzungen für modulare Solarcarports vorgelegt werden.
  3. Die Errichtung von Solarcarports in Form eines modularen und skalierbaren Systems aus Einzelcarports, sowohl für Straßenrandparkplätze (Längsparker) als auch für Querparker soll geprüft werden. Diese Carports sollen so aufgebaut sein, dass sie die Parkplätze überdachen und gleichzeitig mittels Kragdächern auch die angrenzenden Gehwegsabschnitte. Ebenfalls soll Gehwegsbeleuchtung integriert werden. Die gesamte Dachfläche soll mit Photovoltaik ausgestattet werden. Die Abstandsflächen zu Anwohnerbebauung muss gewährleistet bleiben. Die Carports sollen eine lichte Höhe von mindestens 2, 5 Meter über Gehweg erreichen.
  4. Gleichzeitig soll Ladeinfrastruktur in das Konzept integrierbar sein. Dies soll mit den Ausbauplänen zur Ladeinfrastruktur der Stadtwerke verknüpft werden.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260477-01 ST CDU-SPD-FDP: Photovoltaik auf öffentlichen Parkplätzen

Stellungnahme der Verwaltung

Vorweg weist die Verwaltung darauf hin, dass beim Neubau (aber nicht im Bestand) von Parkplätzen in NRW bereits eine gesetzliche Pflicht zur Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage über „für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzflächen mit mehr als 35 notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge, die einem Nichtwohngebäude dient“ gilt (§ 48 Abs. 1a der Landesbauordnung NRW, BauO NRW). Die Mindestfläche der Photovoltaikanlage muss 30% der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche betragen.

Parkplatz-PV kann einen wertvollen Beitrag leisten zum angestrebten PV-Ausbau in Bonn (vgl. Klimaplan __DS 222006__ : 800 MWp Gebäude-PV, 200 MWp Freiflächen-PV inkl. Verkehrsflächen-PV). Der PV-Ausbau ist wichtig (neben Klimaschutz-Gründen), um unabhängiger zu werden von fossilen Brennstoffen sowie von internationalen Energiepreisschwankungen, die aus Krisen rund um fossile Brennstoffe resultieren. Der PV-Ausbau auf Parkplätzen ist besonders vorteilhaft, da es sich um bereits versiegelte Flächen handelt und die Nutzenden zusätzlich vor Witterungseinflüssen geschützt werden (insbesondere Beschattung). Zudem

_Gekürzt._

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