Originalquelle: ALLRIS-Original
260480 · 2026-03-24 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Lee Cornelissen Marie Dovermann
In Bonn existiert eine Vielzahl von Beatmungs-Wohngemeinschaften, doch liegen bislang keine verlässlichen Daten darüber vor, wie viele dieser Einrichtungen tatsächlich bestehen und in welchen Stadtteilen ein besonderer Bedarf oder Wunsch nach solchen Angeboten besteht.
Viele Beatmungs-WGs befinden sich in Gebäuden, bei denen es berechtigte Zweifel gibt, ob im Ernstfall – etwa bei einem Brand – eine sichere Evakuierung der Bewohner*innen gewährleistet ist.
Zudem sind viele der Wohngemeinschaften baulich nicht barrierefrei gestaltet: Auch rollstuhlmobile Menschen können oft die WGs nicht verlassen, weil Aufzüge entweder fehlen oder zu klein sind, Balkone nicht vorhanden sind oder durch Stufen unzugänglich bleiben. Diese Mängel verringern die Lebensqualität der Bewohner*innen erheblich und stellen zudem ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Ein Beispiel für ein Versorgungszentrum für außerklinische Intensivpflege wäre das Haus am Stadtwald. Hier gelten vermutlich noch mal andere Auflagen als für Beatmungs-WGs.
Eine transparente Erfassung der Beatmungs-WGs sowie klare kommunale Auflagen zur Barrierefreiheit und Brandschutzsicherheit sind daher unerlässlich, um den Schutz und die L
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Die Verwaltung wird gebeten, Auskunft darüber zu geben,
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung gibt Auskunft zu den folgenden Nachfragen:
Zu 1.:
In Bonn gibt es neun Wohngemeinschaften für Menschen mit intensivpflegerischem Bedarf, in denen teils beatmungspflichtige Menschen leben. Reine Beatmungswohngemeinschaften gibt es in Bonn nicht. Die Wohngemeinschaften sind folgendermaßen in Bonn verteilt (nach Bezirken aufgeteilt):
Bonn:
Auerberg, Helsinkistraße
Auerberg, Warschauer Straße
Bonn-Nord, Lievelingsweg Beuel:
Hoholz, Steinacker Hardtberg:
Hardtberg, Kannheideweg
Bad Godesberg:
Godesberg, Villichgasse
Godesberg, Aennchenstraße
Villenviertel, Körnerstraße
Villenviertel, Ubierstraße
Zu 2.:
Besondere kommunale Auflagen gibt es nicht. Die Anforderungen z. B. an Wohnqualität und Sicherheit sind landesgesetzlich geregelt.
Das Wohn- und Teilhabesetz NRW (WTG NRW) und die dazugehörige Durchführungsverordnung (WT
_Gekürzt._