Originalquelle: ALLRIS-Original
260487 · 2026-04-08 · Beschlussvorlage · öffentlich
Als Mitglieder des Umlegungsausschusses werden gewählt:
Ordentliche Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
Als ordentliche Mitglieder
Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungs
dienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen:
ÖbVI Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch, Rüngsdorfer Str. 6, 53173 Bonn
Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten:
Dipl.-Ing. Architekt BDA Wolfgang Beyß, Fritz-Tillmann-Straße 13, 53113 Bonn
Als stellvertretende Mitglieder:
Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungs
dienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen:
ÖbVI Dipl.-Ing. Katja Miedniak, Josefstr. 33, 53111 Bonn
Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten:
Dipl.-Ing. Martin Kütt, Belderberg 7,
53111 Bonn
Als Mitglieder des Umlegungsausschusses werden gewählt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Als ordentliche Mitglieder
Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungs dienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen:
ÖbVI Dipl.-Ing. Martin Pilhatsch, Rüngsdorfer Str. 6, 53173 Bonn
Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten:
Dipl.-Ing. Architekt BDA Wolfgang Beyß, Fritz-Tillmann-Straße 13, 53113 Bonn
Als stellvertretende Mitglieder:
Sachverständiger mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungs dienst oder Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen:
ÖbVI Dipl.-Ing. Katja Miedniak, Josefstr. 33, 53111 Bonn
Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten:
Dipl.-Ing. Martin Kütt, Belderberg 7, 53111 Bonn
Mit der Umlegung werden vornehmlich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bebaute und unbebaute Grundstücke so geordnet, dass sie bebaubar werden und die Zielsetzung des Bebauungsplanes erreicht werden kann. Für die Durchführung der Umlegung und der vereinfachten Umlegung in der Bundesstadt Bonn ist der Umlegungsausschuss der Bundesstadt Bonn zuständig. Er besteht aus 5 Mitgliedern mit folgenden Qualifikationen:
Die oder der Vorsitzende muss befähigt sein zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst, ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen zugelassen und ein Mitglied Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein; diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören.
Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen.
Beim Umlegungsausschuss handel
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._