Originalquelle: ALLRIS-Original
260494 · 2026-03-26 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Barbara Krausz
Zu 1) Zu Beginn des Jahres 2026 ist ein Fahrverbot für Schwerlastverkehr auf der A 565 über die sog. Nordbrücke in Bonn in Kraft getreten. Es ist jedoch zu beobachten, dass dieses Fahrverbot nicht flächendeckend eingehalten wird. Jede unzulässige Nutzung der Nordbrücke durch Lkw beschleunigt die strukturelle Belastung der Brücke und erhöht das Risiko weiterer Einschränkungen bis hin zu einer möglichen Vollsperrung. Eine solche Entwicklung hätte erhebliche negative Auswirkungen auf das städtische und regionale Straßennetz. Vor diesem Hintergrund ist eine lückenlose und wirksame Durchsetzung des Fahrverbots zwingend erforderlich.
Zu 2) Angesichts der zentralen verkehrlichen Bedeutung der Nordbrücke ist ein Ersatzneubau mit höchster Priorität voranzutreiben. Planungskapazitäten und Ressourcen sollen vorrangig auf dieses Projekt konzentriert werden. Gegebenenfalls ist eine Umschichtung zulasten anderer Vorhaben, z.B. der Planung eines Neubaus wie der Rheinspange bei Niederkassel, vorzunehmen, um eine zeitnahe Umsetzung des Ersatzbaus der Nordbrücke zu gewährleisten.
Zu 3) Verkehre ohne lokalen Quell- oder Zielbezug sollen frühzeitig und großräumig umgeleitet werden. Ein erheblicher T
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Verwaltungen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bonn und der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises werden beauftragt, sich mit Nachdruck auf allen Ebenen (Land, Bund, Autobahn GmbH) für die Umsetzung der folgenden Maßnahmen einzusetzen:
Sachverhalt
Die Realisierung eines Ersatzneubaus der Nordbrücke (A 565) darf nicht zu Lasten anderer Verkehrsprojekte gehen, die, wie der Bau der sog. Rheinspange, auch dazu dienen sollen, den Verkehr um und in Bonn und der Region zu entlasten. Die flankierenden Informationen müssen sich auch auf solche erstrecken, die verkehrslenkende Maßnahmen in Bonn und der Region betreffen. Die vom Neubau und dem möglichen Wegfall ihrer Wohnungen unmittelbar Betroffenen benötigen außer Informationen auch Perspektiven über mögliche Ersatzwohnungen und Entschädigungen. Die Planung des Neubaus sollte bei der Abwägung ein besonderes Gewicht auf die Vermeidung des Wegfalls von Wohnungen legen und sich an der Variante orientieren, die die geringste Anzahl von Wohneinheiten dafür vorsieht.
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird mit folgenden Änderungen und Ergänzungen beschlossen: