Originalquelle: ALLRIS-Original

CDU-Bezirksfraktion-Antrag: Einrichtung von Parkplätzen und eines Zebrastreifens in der Alfred-Bucherer-Straße

260499 · 2026-03-26 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Thomas Fahrenholtz CDU Bezirksfraktion Bonn

Sachverhalt

Seit der Beseitigung der Parkplätze an dieser Stelle, hat sich gezeigt, dass die Wegebeziehung über den Bürgersteig kaum genutzt wird. Angesichts des großen Parkdrucks, der in Endenich herrscht, wäre die Wiedereinrichtung von Parkplätzen an dieser Stelle angezeigt. Historisch betrachtet, hat es an dieser Stelle nie einen Bürgersteig gegeben. Berichte von Anwohnenden zeigen, dass der Bürgersteig nicht angenommen wurde.

Beschlussvorschlag

Auf dem Bürgersteig in der Alfred-Bucherer-Straße, der gegenüber den Hausnummern 51 bis 55 liegt, werden Parkplätze eingerichtet.

Die Verwaltung prüft, ob für Fußgänger, die über die Treppe von der Schumannhöhe zur Alfred-Bucherer- Straße gelangen, ein Zebrastreifen errichtet werden kann, der ihnen die sichere Überquerung der Straße ermöglicht.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260499-01 ST CDU-Bezirksfraktion-Antrag: Einrichtung von Parkplätzen und eines Zebrastreifens in der Alfred-Bucherer-Straße

Stellungnahme der Verwaltung

Die Wiederherstellung der Parkplätze im Seitenbereich der Alfred-Bucherer-Straße zwischen Endenicher Allee und dem Treppenabgang steht im Widerspruch zum Bürger*innenantrag __DS 221288__ . Unter Ziffer 1 dieses Antrages wurde am 31.01.2023 die Entfernung der Parkmöglichkeiten beschlossen.

Eine erneute Änderung der Regelung wird aus verkehrsplanerischer Sicht kritisch gesehen, da die bauliche Ausgestaltung des Straßenraumes grundsätzlich eine Ausgestaltung des Seitenbereiches als Gehweg nahelegt und eine sichere Anbindung des Treppenabgangs ermöglicht.

Die Einrichtung eines Zebrastreifens in direkter Verlängerung des Treppenabgangs wäre zudem aufgrund der gegenüberliegenden Grundstückszufahrt nicht möglich. Ein Fußgängerüberweg (FGÜ) müsste dementsprechend versetzt zum Treppenabgang verortet werden. Zudem könnten direkt neben dem gewünschten FGÜ aufgrund der freizuhaltenden Sichtdreiecke keine Parkmöglichkeiten eingerichtet werden. Eine skizzenhafte Überprüfung hat ergeben, dass somit max. 3 Parkmöglichkeiten realisierbar wären.

Vor dem Hintergrund der mit der Einrichtung eines FGÜ verbundenen Kosten ist aus Sicht

_Gekürzt._

Dokumente