Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026237) # Aktualisierung des Beschlusses "Eckpunkte von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungen" 2026-09-08 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die folgenden Eckpunkte als Rahmen zur Ausgestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen städtischer Beteiligungsgesellschaften: a. Der Dotierungsrahmen wird grundsätzlich orientiert am marktgerechten unteren Quartil. b. Die Einführung eines variablen Vergütungsbestandteils in Höhe von bis zu maximal 20 % der Jahresgrundvergütung __kann__ vereinbart werden auf Basis einer Zielvereinbarung mit Zielkategorien. Bei den vorzugebenden Zielkategorien und Zielen ist die Wirtschaftlichkeit der satzungsmäßigen Aufgabe der Beteiligung zu berücksichtigen. Neben den unternehmensbezogenen wirtschaftlichen Kennzahlen (wie Jahresergebnis, Bilanzgewinn, Umsatzziele) und Kennzahlen zur Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, Effizienz, Ressourcenverbrauch sind insbesondere je nach Beteiligung Zielvorgaben zu den durch die Beteiligung zu erbringenden Leistungen zu beachten (wie z.B. satzungsmäßige Aufgaben, Gebührenstabilität, Eigenfinanzierungsquote, Wirksamkeit der erbrachten Leistungen, Auswirkungen auf den Haushalt). Daneben __können__ der variablen Vergütung eine Kombination aus Jahres- und Mehrjahreskomponenten (dreijährige Bemessungsgrundla _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Die verwaltungsseitige Abstimmung konnte nicht rechtzeitig erfolgen. Für die Beratung und Beschlussfassung der kommenden Wirtschaftspläne und den zugehörigen Zielvereinbarungen ist eine Beschlussfassung der vorliegenden Eckpunkte notwendig. Mit Beschluss vom 27.03.2014 wurden Eckpunkte von Geschäftsführerverträgen städtischer Beteiligungen festgelegt, DS [__1410669__](http://a4-web12-docker.cc-egov.de:10499/public/vo020?VOLFDNR=1108584) (siehe Anlage). Der damalige Beschluss bezog sich im Schwerpunkt auf die Unternehmen innerhalb des Stadtwerkekonzerns. Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung mit dem erhöhten finanziellen Druck auf die Kommunen gefährdet die dauerhafte Handlungsfähigkeit, sodass der Bedarf nach einer Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten der Beteiligungen aus Konzernsicht (Konzern „Stadt Bonn“) notwendigerweise gegeben ist. Neben den bestehenden Steuerungsinstrumenten (Wirtschaftsplanung und Berichterstattung in den Organen der Beteiligungen) soll die Anpassung der Eckpunkte auf klare und zielgerichtete Vereinbarungen zur Steuerung hinwirken. Der Zusammenhang zum städtischen Haushalt soll mit der Konzernsicht („Konzern Bundess _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-09-28 · Rat · beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3097007&OTYP=41))