Originalquelle: ALLRIS-Original
260516 · 2026-03-27 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Berit Keiser Dr. Tobias Henson Rausch
Die Landesregierung beabsichtigt, landesweit sogenannte ABC-Klassen einzuführen. Entsprechende Pläne hat die CDU-Schulministerin vorgestellt. Danach sollen zukünftig alle Kinder bei der Schulanmeldung eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung durchlaufen. Dazu soll die Schulanmeldung vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung vorgezogen werden. Wenn die Kinder nicht über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, sollen sie im Schuljahr vor der Einschulung in der Regel zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden verpflichtend eine ABC-Klasse besuchen. Die ABC-Klassen sollen in schulischer Verantwortung liegen und in den Räumlichkeiten einer öffentlichen Schule, einer Kindertageseinrichtung oder an einem anderen Ort und grundsätzlich von Grundschullehrkräften sowie von sozialpädagogischen Fachkräften aus der Schuleingangsphase durchgeführt werden. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sollen durch den Schulträger zwischen der Kindertageseinrichtung und dem Ort der ABC-Klasse befördert werden. Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden vom Schulträger die Fahrkosten für die wirtschaftlichste Beförderung erstattet. Di
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Die Fraktion der GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Einschätzung der Pläne des Landes zur Einrichtung sogenannter ABC-Klassen und um Auskunft über ihre Stellungnahme gegenüber dem Städtetag. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Stärkung der sprachlichen Kompetenzen von Kindern vor Schuleintritt und die Verbesserung ihrer Bildungschancen sind zentrale bildungspolitische Ziele. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Bildungsvoraussetzungen und bestehender sprachlicher Förderbedarfe besteht hier weiterhin erheblicher Handlungsbedarf.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2026 das 18. Schulrechtsänderungsgesetz zur Einführung verpflichtender schulischer Vorkurse („ABC-Klassen“) verabschiedet. Aus Sicht der Verwaltung kommt es nun insbesondere auf eine fachlich abgestimmte, kindgerechte und kommunal umsetzbare Ausgestaltung an.
Dabei bestehen weiterhin wesentliche Umsetzungsfragen hinsichtlich der pädagogischen Einbindung, der erforderlichen personellen und räumlichen Ressourcen, der Beförderung der Kinder sowie des kommunalen Belastungsausgleichs.
Frühkindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse werden wesentlich durch Kontinuität, verlässliche Beziehungen und entwicklungsangemessene Lernbedingungen unterstützt. Bei der Umsetzung der ABC-Klassen sollten deshalb zusätzliche Orts- und Bezugspersonenwechsel für die betroffenen Kinder möglichst gering gehalten und altersangemessen ge
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