Originalquelle: ALLRIS-Original
260523 · 2026-03-27 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Gerhard Baumgärtel Grüne Bezirksfraktion Beuel
Bisher ist dieser Beschluss nicht umgesetzt worden.
In der Stellungnahme der Verwaltung wurde ausgeführt:
Grundsätzlich sei eine Signalisierung des Knotenpunktes Pützchens Chaussee/ Röhfeldstraße denkbar und im Hinblick auf die Sicherheit für Fuß- und Radverkehr aus verkehrsplanerischer Sicht sinnvoll. Bei entsprechendem Beschluss werde die Verwaltung die genannten Prüfungen in Auftrag geben.
Der Knotenpunkt Siegburger Straße/Gartenstraße/Pützchens Chaussee befinde sich aktuell in Prüfung und es würden sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch eine gesamthafte Überplanung des Knotenpunktes angestrebt.
Am 24.01.24 wurde ein entsprechender Bürgerantrag zu verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich Pützchens Chausee ( __DS 231767__ ) mit Maßgabe einstimmig in der BV Beuel beschlossen.
Konkret geht es um die Einrichtung eines Zebrastreifens auf Höhe der Kreuzung Am Langen Graben, sowie die Errichtung einer (Bedarfs-) Ampel auf Höhe der Kreuzung Röhfeldstraße. Darüber hinaus wurde auch die Kreuzung Siegburger Straße/Gartenstraße/Pützchens Chaussee thematisiert.
Die Antragsstellenden bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet aufgrund ausstehender verwaltungsinterner Abstimmung um Vertagung.
Begründung
dienen. Weitere Kriterien sind die baulichen Voraussetzungen, das Unfallgeschehen und die Sichtbeziehungen.
__3. Was steht der Umsetzung 2 Jahre nach dem Beschluss im Wege und für welchen Zeitraum ist die Durchführung vorgesehen? __
In Bezug auf die DS __231767__ und ergänzend zu der ST __231767-02__ teilt die Verwaltung zu den einzelnen Punktes des Beschlusses Folgendes mit:
An der fachlichen Einschätzung aus der vorherigen Stellungnahme hat sich nichts geändert. Die vorhandenen Schutzstreifen auf der Pützchens Chaussee weisen nach heutigem Standard keine regelkonforme Breite auf, sodass eine flächige Roteinfärbung aus verkehrsplanerischer Sicht nicht empfohlen wird. Hiervon ausgenommen sind die gezielten Markierungen im Bereich der Knotenpunkte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, denn es muss zwischen Knotenpunkten und Streckenabschnitten unterschieden werden (siehe Punkt 3.4).
Die in der ursprünglichen Stellungnahme genannten Rahmenbedingung
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Antragsstellenden baten um die Beantwortung folgender Fragen:
__1. Wurden die genannten Prüfungen durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben? __
Die Zählungen wurden in Auftrag gegeben und am 13.03.2024 durchgeführt. Dabei weist die Abendspitzenstunde (15: 45-16: 45) der Pützchens Chaussee am Knotenpunkt Röhfeldstraße eine Kfz-Belastung von 758 Kfz und 60 Radfahrenden auf. Es querten in der Fußverkehrsspitzenstunde (15: 30-16: 30) am östlichen Kontenarm 54 Fußgänger*innen die Pützchens Chaussee.
Die Abendspitzenstunde (15: 45-16: 45) der Pützchens Chaussee am Knotenpunkt Am Langen Graben wies eine Kfz-Belastung von 456 Kfz und 52 Radfahrenden auf. Es querten in der Fußverkehrsspitzenstunde (16: 30-17: 30) am westlichen Kontenarm 7 Fußgänger*innen die Pützchens Chaussee.
__2.__ __Sind Zählungen für die Einrichtung des FGÜ und die Signalisierungen nach der neuen Rechtslage notwendig? __
Die Richtwerte der Verkehrsstärken zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs laut R-FGÜ (2001) haben nur noch einen empfehlenden Charakter und sind rechtlich nicht mehr bindend. Dennoch geben Zählungen Aufschluss über den Querungsbedarf und die Notwenigkeit einer Querungshilfe auch in Bezug auf Lücke
_Gekürzt._