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FDP-Gruppe-Große Anfrage: Warum wurde an der Kreuzung Bornheimer Straße / Guido-Westerwelle-Brücke eine zusätzliche Rechtsabbiegerampel eingerichtet?

260528 · 2026-03-27 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Werner Hümmrich Achim Schröder Johannes Gerd de Vries

Sachverhalt

Die Bauarbeiten in der Bornheimer Straße wurden laut Mitteilung der Bundesstadt Bonn im Dezember 2025 abgeschlossen. Ziel der Maßnahmen war insbesondere die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur sowie eine Verbesserung der Verkehrsführung. In diesem Zusammenhang wurde auch die Verkehrsführung im Bereich der Kreuzung zur Guido-Westerwelle-Brücke angepasst.

Auffällig ist dabei, dass für den aus der Bornheimer Straße kommenden Rechtsabbiegeverkehr in Richtung Guido-Westerwelle-Brücke nun eine eigene Lichtsignalanlage eingerichtet wurde. Vor Beginn der Bauarbeiten existierte an dieser Stelle keine separate Rechtsabbiegerampel. Stattdessen wurde der Verkehr durch allgemeine Vorfahrtsregelungen gesteuert.

In der Praxis führt die neue Ampelregelung teilweise zu Wartezeiten, obwohl die Verkehrssituation ein gefahrloses Abbiegen augenscheinlich auch ohne gesonderte Lichtsignalisierung ermöglichen würde.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung möge ausführen:

  1. Aus welchen Gründen wurde an der Kreuzung Bornheimer Straße / Guido-Westerwelle-Brücke eine separate Rechtsabbiegerampel eingerichtet?
  2. W elche konkreten Gefahrenlagen wurden identifiziert, die eine Lichtsignalanlage erforderlich machen?
  3. Inwiefern wurden alternative Verkehrsregelungen wie ein „Vorfahrt gewähren“- oder Stoppschild geprüft?
  4. Welche Auswirkungen hat die neue Ampelregelung auf den Verkehrsfluss im Vergleich zur vorherigen Situation?

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260528-01 ST Stellungnahme zur Großen Anfrage: Warum wurde an der Kreuzung Bornheimer Straße / Guido-Westerwelle-Brücke eine zusätzliche Rechtsabbiegerampel eingerichtet?

Stellungnahme der Verwaltung

Die Einrichtung des signalisierten Rechtsabbiegers zusammen mit einem Fußgängerüberweg ist aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgt.

Freie Rechtsabbieger bergen zusammen mit Zebrastreifen ein hohes Konfliktpotential und führen häufig zu Gefährdungen für querende Fußgänger.

Aus diesem Grund sollen freie Rechtsabbieger nach geltenden Regelwerken nicht mehr angewandt bzw. mit Signalisierung ausgestattet werden.

Dokumente