Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026285) # Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) im Gebiet der Stadt Bonn 260530 · 2026-04-14 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1.Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) im Gebiet der Stadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. 2. Der Rat beschließt die für die Einführung und den laufenden Vollzug der Verpackungssteuer sowie zur Umsetzung damit einhergehender organisatorischer Maßnahmen im Kassen- und Steueramt notwendigen Stellen im Umfang von neun Stellen mit nachlaufend noch festzulegenden Stellenwerten, wovon vier Stellen unter Anbringung von „kw“-Vermerken auf die Dauer von zwei Jahren befristet werden. 3. Mit Inkrafttreten der Steuersatzung werden Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 EUR pro Jahr für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 zur Förderung von Mehrwegangeboten in Bonn zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat zu, dass für die Konzeptionierung und Umsetzung einer Mehrweginfrastruktur zwei zusätzliche Stellen im Amt für Umwelt und Stadtgrün eingerichtet werden, mit nachlaufend noch festzulegenden Stellenwerten, die unter Anbringung von „kw“-Vermerken zunächst auf die Dauer von vier Jahren befristet werden. ## Beschlussvorschlag 1. Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) im Gebiet der Stadt Bonn wird in der als **Anlage 1** beigefügten Fassung beschlossen. 2. Der Rat beschließt die für die Einführung und den laufenden Vollzug der Verpackungssteuer sowie zur Umsetzung damit einhergehender organisatorischer Maßnahmen im Kassen- und Steueramt notwendigen Stellen im Umfang von neun Stellen mit nachlaufend noch festzulegenden Stellenwerten, wovon vier Stellen unter Anbringung von „kw“-Vermerken auf die Dauer von zwei Jahren befristet werden. 3. Mit Inkrafttreten der Steuersatzung werden Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 EUR pro Jahr für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 zur Förderung von Mehrwegangeboten in Bonn zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat zu, dass für die Konzeptionierung und Umsetzung einer Mehrweginfrastruktur zwei zusätzliche Stellen im Amt für Umwelt und Stadtgrün eingerichtet werden, mit nachlaufend noch festzulegenden Stellenwerten, die unter Anbringung von „kw“-Vermerken zunächst auf die Dauer von vier Jahren befristet werden. ## Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 13.02.2025 beauftragt, einen Satzungsentwurf für die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer nach Vorbild des Tübinger Modells vorzulegen (DS 231182-07 AA https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2021340). Die Verwaltung soll dazu mit den von der Steuer betroffenen Teilen der Wirtschaft in Austausch treten, um eine praktikable und bürokratie-arme Umsetzung zu entwickeln. Die Steuer soll auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn verkaufte Speisen und Getränke umfassen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag vorzulegen, der die Einführung der Steuer zur Jahresmitte 2026 ermöglicht. Begleitend sollen Vorschläge zur Unterstützung der Gewerbetreibenden in der Umstellung von Einweg auf Mehrweg, zur Einführung einer effizienten Rücknahmestruktur für Mehrwegangebote oder für weitere Begleitmaßnahmen zur Müllvermeidung gemacht werden (DS 231182 https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2012768). __Stellungnahmen von DEHOGA und IHK: __ Die Verwaltung hat sich im Vorfeld der Entwicklung einer Steuersatzung mit den Leitungen der örtlichen Dehoga und IHK ausgetauscht, um mö _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-04-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-05-07 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-05-19 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - 2026-05-21 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-06-23 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-06-25 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · abgelehnt - 2026-07-09 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-07-15 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ohne Ergebnis ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 260530-01 AA GRÜNE/Volt-Änderungsantrag - Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) im Gebiet der Stadt BonnAntrag zur Vorlage 260530 {#nv-2027604} **Sachverhalt** Die geplante Einführung der Verpackungssteuer soll nicht nur den Verpackungsmüll reduzieren und eine ökologische Verbesserung für unsere Stadt darstellen, sondern auch finanziell nachhaltig gestaltet werden. Deshalb ist es notwendig, dass Überschüsse über die reinen Personal ‑ und Sachmittel hinaus gezielt in die Förderung von Mehrwegsystemen, den Ausbau von Spülinfrastrukturen und die Sauberkeit öffentlicher Plätze investiert werden. Solche Rückführung der Mittel tragen dazu bei, die ökologische Zielsetzung der Steuer direkt zu unterstützen und damit ihre Akzeptanz bei Betrieben und Bürger*innen zu erhöhen. Um die praktische Umsetzbarkeit und die Akzeptanz weiter zu stärken, muss die Verwaltung eine Stellungnahme von Bonnorange einholen, die aktuelle Branchensituation prüfen und den Satzungsentwurf bewerten. Gleichzeitig sollen bürokratieärmere Regelungen entwickelt werden und eine vollzugsfreundlichere Ausgestaltung geprüft werden. Das gilt insbesondere für die folgenden Punkte: 1. Vereinfachung der Meldepflicht (§ 3) Die Satzung enthält eine zusätzliche Grundanzeige, die über die Regelungen anderer Kommunen hinausgeht. Freiburg und Tübingen arbeiten ausschließlich mit der Anz _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Die Vorlage wird mit folgender Maßgabe vertagt: 1. Die Verwaltung zeigt Wege auf, wie etwaige Steuereinnahmen, die über die Refinanzierung der Personal- und Sachmittel hinausgehen, im Haushalt für den Ausbau von Mehrwegsystemen (bspw. im Rahmen von Mehrwegförderung und Mehrweginfrastruktur wie Spülsysteme etc.) sowie zur Verbesserung der Sauberkeit an öffentlichen Plätzen eingeplant werden können. 2. Die Verwaltung holt eine Stellungnahme von Bonnorange ein, in der über die aktuelle Sachlage berichtet und eine Einschätzung zum Satzungsentwurf abgefragt wird. 3. Die Satzung wird hinsichtlich einer bürokratieärmeren und vollzugsfreundlicheren Ausgestaltung geprüft. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte betrachtet werden: 1. Vereinfachung der Meldepflicht (§ 3) 2. Reduktion oder Abschaffung der Vorauszahlungen (§ 7) 3. Flexibilisierung der elektronischen Steuererklärung (§ 6 Abs. 3) 4. Klarstellung Befreiung für reine Mehrwegbetriebe 5. Präzisierung der Aufbewahrungs- und Nachweispflichten (§ 8) 6. Überprüfung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs (§ 10) 4. Der Personalansatz im Kassen- und Steueramt soll daran anschließend reduziert werden. Ziel ist, dass keine zusätzlichen Kosten ent _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3098091&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3138807&OTYP=41))