Originalquelle: ALLRIS-Original

Klimaanpassung: Anschlussförderung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie und redaktionelle Ergänzung des integrierten Klimaanpassungskonzepts

260554 · 2026-05-12 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Das Bundesklimaanpassungsgesetz (§12 KAnG) sieht eine Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte vor. Das integrierte Klimaanpassungskonzept für Bonn wurde im September 2025 vom Rat der Stadt Bonn ( __DS253014__ ) beschlossen. Die Konzepterstellung wurde durch eine Förderung des Bundesumweltministeriums im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie unterstützt.

Der durch das Bundesumweltministerium beauftragte Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) forderte im Ergebnis seiner Berichtsprüfung Nacharbeiten am erarbeiteten Klimaanpassungskonzept ein. Diese beschränken sich auf die Kapitel 2 „Bonn und der Klimawandel“, Kapitel 3 „Betroffenheitsanalyse“ sowie die Verstetigungsstrategie. Die Absicht, das Thema Klimaanpassung durch das Konzept insbesondere durch Standardisierung und Prozessintegration dauerhaft zu organisieren, durchdringt zwar das gesamte Konzept – die ZUG bestand jedoch formell auf einem eigenständigen Kapitel. Die im Konzept bereits vorhandenen Bestandteile im Sinne einer Verstetigung wurden daher zusammenfassend in einem eigenständigen Ka

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente