Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026328) # Volt-Anfrage zum Mitmachbudget Bad Godesberg 2025/2026 — Kriterien und Verfahren 260558 · 2026-03-30 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: Peter Schmidt ## Sachverhalt Das Mitmachbudget ist ein wertvolles Instrument der Bürger*innenbeteiligung, das den Bonner*innen eine direkte Möglichkeit gibt, ihr Lebensumfeld mitzugestalten. Um dieses Instrument weiterzuentwickeln und sein Potenzial voll auszuschöpfen, ist es wichtig, das bisherige Verfahren sorgfältig zu reflektieren. Der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg zum Mitmachbudget 2025/26 vom 28. Januar 2026 wirft konkrete Fragen zur Verwaltungsvorlage und zum Verfahren auf: Es scheint an verbindlichen Regeln für den Umgang mit dem Abstimmungsergebnis und für die Kostenschätzung von Projekten zu fehlen. Zudem weist die Verwaltungsvorlage selbst Widersprüche auf — etwa zwischen empfohlenen Förderbeträgen und tatsächlich realisierbaren Projektumfängen. Der Antragsteller bittet die Verwaltung daher um Beantwortung der Fragen. ## Beschlussvorschlag **1a.** Gibt es ein öffentlich zugängliches, schriftliches Beteiligungskonzept, das die Verfahrensregeln des Mitmachbudgets — insbesondere den Umgang mit dem Abstimmungsergebnis durch die Bezirksvertretung — verbindlich festlegt, wie es die “Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn” von 2014 vorsehen? **1b.** Wenn ja: Wann wurde es das letzte Mal evaluiert bzw. für wann ist die nächste Evaluation geplant und in welcher Form wird die Bezirksvertretung darin eingebunden und darüber informiert? **1c.** Wenn nicht: Welche konkreten Schritte und welchen Zeitplan sieht die Verwaltung vor, um ein solches Konzept zu erarbeiten — und wann kann die Bezirksvertretung mit einem Entwurf rechnen? **2.** Welche konkreten Kriterien legt die Verwaltung bei der Vorprüfung zugrunde, um sicherzustellen, dass der empfohlene Förderbetrag dem für die Realisierung der Projekte notwendigen Umfang entspricht? **3.** Die Verwaltung wird um Erläuterung gebeten, wie sich die Empfehlung einer Vollförderung in Höhe von 10.000 € in DS [__253944__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2024597) für das „Discgolf“-Projekt mit der eigenen Stellungnahme vereinbaren lässt, die gleichzeitig festhält, das _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-04-22 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2026-05-27 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 260558-01 ST Stellungnahme zur Volt-Anfrage zum Mitmachbudget Bad Godesberg 2025/2026 — Kriterien und Verfahren {#nv-2026671} **Begründung** – den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat sich in ihrer Sitzung am 27.11.2024 damit befasst und das Konzept unverändert beschlossen. Der Rat der Stadt Bonn hat das Beteiligungskonzept am 20.03.2025 ebenfalls unverändert beschlossen.** **Der Ablauf des Bonner Mitmachbudgets ist im beschlossenen Konzept umfassend geregelt. In Punkt 5 („Politische Beschlussfassung“) ist vorgesehen, dass die bestbewerteten Vorschläge nach Abschluss der Abstimmungsphase an die zuständigen Bezirksvertretungen übermittelt werden. Diese prüfen die Ergebnisse und bestätigen das Votum der Einwohner*innen in der Regel.** **Für den Fall, dass in begründeten Ausnahmefällen von den Abstimmungsergebnissen abgewichen wird, ist vorgesehen, dass dies durch die jeweilige Bezirksvertretung nachvollziehbar begründet wird.** **1b.** Wenn ja: Wann wurde es das letzte Mal evaluiert bzw. für wann ist die nächste Evaluation geplant und in welcher Form wird die Bezirksvertretung darin eingebunden und darüber informiert? **Der Beschlussvorlage** [__241946__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019948&refresh=false) **zum Konzept des „Bonner Mitmachbudget _Gekürzt._ **Stellungnahme der Verwaltung** **1a.** Gibt es ein öffentlich zugängliches, schriftliches Beteiligungskonzept, das die Verfahrensregeln des Mitmachbudgets — insbesondere den Umgang mit dem Abstimmungsergebnis durch die Bezirksvertretung — verbindlich festlegt, wie es die “Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn” von 2014 vorsehen? **Im Rahmen der Beschlussvorlage** [__241946__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2019948&refresh=false) **wurde das Beteiligungskonzept –** **siehe hier die** **Begründung – den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat sich in ihrer Sitzung am 27.11.2024 damit befasst und das Konzept unverändert beschlossen. Der Rat der Stadt Bonn hat das Beteiligungskonzept am 20.03.2025 ebenfalls unverändert beschlossen.** **Der Ablauf des Bonner Mitmachbudgets ist im beschlossenen Konzept umfassend geregelt. In Punkt 5 („Politische Beschlussfassung“) ist vorgesehen, dass die bestbewerteten Vorschläge nach Abschluss der Abstimmungsphase an die zuständigen Bezirksvertretungen übermittelt werden. Diese prüfen die Ergebnisse und bestätigen das Votum der Einwohner*innen in der Regel.** **Für den Fall, dass in begründeten Ausnahmefällen von de _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3098464&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3112200&OTYP=41))