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Optimierung des Verwaltungsprozesses zur Planung und Umsetzung von Fußgängerüberwegen (FGÜ)

260571 · 2026-06-15 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

  1. Der Weiterentwicklung des neuen Prozesses zur Priorisierung und Umsetzung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) im Stadtgebiet Bonn wird zugestimmt.
  1. Für die jährliche Umsetzung von acht FGÜs werden die notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt.

Begründung

Der Fußverkehr stellt einen wesentlichen Bestandteil der urbanen Mobilität dar. Die Bedeutung des Fußverkehrs wird insbesondere durch den Modal Split deutlich. Laut der Studie „Mobilität in Deutschland“ (MiD) nahm bei Betrachtung der Wege nach Verkehrsmittel in Bonn 2023 Fußverkehr mit 32% den höchsten Anteil ein. Gleichzeitig führen fehlende oder unzureichende Querungsmöglichkeiten zu einem Verkehrssicherheitsdefizit und häufig zu Zeitverlusten und Umwegen für Fußgänger*innen.

In den vergangenen Jahren ist ein deutlicher Anstieg sowohl an politischen als auch Bürgeranträgen zur Einrichtung von FGÜs zu verzeichnen. Dieser Entwicklung geht mit neuen rechtlichen Spielräumen für die Verwaltung einher, die eine flexiblere Planung und Umsetzung ermöglichen.

Nach Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) können FGÜs ohne gesonderte Begründung auch außerhalb der laut Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ 2001) geltenden Einsatzgrenzen der Verkehrsstärken angeordnet werden. Auf eine Verkehrszählung kann somit verzichtet werden, obgleich eine solche im Rahmen der Prüfung nach wie vor sinnvoll sein kann.

Aufgrund der zahlreichen Anträge für FGÜs und d

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260571-01 AA CDU-Änderungsantrag: Optimierung des Verwaltungsprozesses zur Planung und Umsetzung von Fußgängerüberwegen (FGÜ)Antrag zur Vorlage 260571

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:

Ziff. 1 wird wie folgt ergänzt: (Satz 2) Die Verwaltung entwickelt einen Kriterienkatalog mit Gewichtungsfaktoren für eine Priorisierungsliste von Standorten für Fußgängerüberwege, die den Bezirksvertretungen und dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt wird. Der Kriterienkatalog umfasst anstelle von Fußgängerüberwegen auch alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Fußgängern.

Ziff. 2 wird wie folgt ergänzt: Für die jährliche Umsetzung von zunächst acht FÜGs werden die notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt.

Ziff. 3 wird in Ergänzung der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Beuel wie folgt beschlossen: Bei der von der Verwaltung genannten Prioritätenliste werden Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätze und Pflegeeinrichtungen besonders berücksichtigt.

Dokumente