Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026370) # Antrag der Grünen Bezirksfraktion und Volt: Zur Verbesserung der Gehwegsituation in der Königstraße in der Südstadt 260578 · 2026-04-01 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Bonn Dr. Ursula Bach Friederike von Arnim ## Sachverhalt Der aktuelle Zustand der Gehwege in der Königstraße stellt für viele Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Einschränkung dar. Unebene Flächen sowie Hindernisse auf den Gehwegen führen zu Stolpergefahren und erschweren eine sichere Nutzung des öffentlichen Raums. Zudem beeinträchtigen überhängende Sträucher und Bäume die nutzbare Gehwegbreite zusätzlich. Besonders betroffen sind: - Menschen mit Rollatoren oder Gehilfen - Eltern mit Kinderwagen - ältere sowie sehbehinderte Menschen - Personen mit Mobilitätseinschränkungen Eine barrierefreie und sichere Gestaltung der Gehwege ist ein zentraler Bestandteil einer inklusiven Stadt und trägt wesentlich zur Lebensqualität in Bonn bei. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gehwegflächen in der Königstraße dauerhaft barrierefrei nutzbar zu halten. Hierzu zählen insbesondere: die Beseitigung von Unebenheiten und Schäden im Gehwegbelag, die Sicherstellung, dass Gehwege frei von Hindernissen wie abgestellten E-Rollern und Fahrrädern bleiben sowie die Kontrolle und gegebenenfalls der Rückschnitt von über die Grundstücksgrenzen hinauswachsenden Pflanzen. ## Beratungsfolge - 2026-04-21 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-05-19 · Bezirksvertretung Bonn · beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 260578-01 ST Stellungnahme zum Antrag: Verbesserung der Gehwegsituation in der Königstraße in der Südstadt {#nv-2026769} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Königstraße ist ca. einen Kilometer lang. Gehwege sind beidseitig angelegt und von starkem, öffentlichen Baumbewuchs geprägt. Eine Regulierung der Gehwege ist daher nicht uneingeschränkt möglich. Die Verwaltung wird aber bei den monatlichen Kontrollen verstärkt auf Gehwegschäden und Überwuchs achten, im Rahmen der technischen Möglichkeiten ausbessern und ggf. zum Rückschnitt auffordern. Bezüglich des Abstellens von Scootern und Fahrrädern kann Folgendes mitgeteilt werden: Seit dem 1. April 2024 liegen für das Abstellen von E-Scootern auf öffentlichen Verkehrsflächen im Bonner Stadtgebiet Sondernutzungserlaubnisse vor. Zu den dazu ergangenen Nebenbestimmungen zählt unter anderem, dass Scooter auf Gehwegen nur an Stellen aufgestellt werden dürfen, bei denen nach der Abstellung noch mindestens eine nutzbare Gehwegtiefe von 1, 50 m zum Passieren verbleibt. Die Verwaltung wird die Situation bzgl. abgestellter Miet-E-Scooter und Mietfahrräder vor Ort prüfen und überall dort, wo diese Fahrzeuge wegen zu enger Gehwege nicht verkehrsgerecht abgestellt werden können, über das ihr zur Verfügung stehende Dashboard Parkverbotszonen einrichten. Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert d _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3099340&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3114222&OTYP=41))