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Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus Bächen

260587 · 2026-04-17 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Seit 2018 wurden in NRW von den Unteren und Oberen Wasserbehörden verbreitet Allgemeinverfügungen zur Beschränkung von Wasserentnahmen aus Fließgewässern bei Niedrigwasser erlassen. Mit Erlass des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) vom Mai 2023 wird ein einheitliches Vorgehen in NRW gewährleistet. Seit 2023 hat auch die Untere Wasserbehörde der Stadt Bonn Allgemeinverfügungen vorbereitet und in den Jahren 2024 und 2025 auch erlassen.

Auch in diesem Jahr behält sich die Untere Wasserbehörde im Amt für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn (UWB) vor, sofern es langanhaltende Trockenphasen erforderlich machen, eine Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus oberirdischen Fließgewässern (Bäche) im Stadtgebiet Bonn zu erlassen. Ein Entwurf der Allgemeinverfügung befindet sich in der Anlage.

Langanhaltende Trockenphasen, wie sie in den letzten Jahren in den Sommermonaten vermehrt vorkamen, führen zu geringen Abflüssen bis hin zum Trockenfallen der Bäche. Die niedrigen Abflüsse sind eine starke ökologische Belastung der Bäche. Einzelne Niederschläge sorgen nur kurzfristig zu einer Erhöhung des A

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

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