Originalquelle: ALLRIS-Original
260593 · 2026-04-14 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Jan Dobrindt
Im direkten Umfeld von einer Anzahl von Bonner Sportstätten wird der dortige Parkraum bewirtschaftet. Im Sportbereich bzw. im Bereich der Notfallrettung ehrenamtlich tätige Personen, die zur Erreichung der Stätte der Ausübung ihres Ehrenamtes auf das Auto angewiesen sind, müssen für den Parkraum in der fraglichen Zeit teils beachtliche Summen aufwenden. Dies sollte aus Sicht der Antragsteller geändert werden. Die Gesellschaft ist auf den Einsatz der Ehrenamtler an vielen Stellen angewiesen. Statt diese durch Kosten zu beauflagen, sollte ihnen Wertschätzung entgegengebracht werden.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es sinnvoll erscheint und rechtlich möglich ist, an Sportstätten, die sich im Bereich einer durch die Stadt geregelten Parkraumbewirtschaftung befinden bzw. unmittelbar an Straßen liegen, deren öffentliche Stellplätze nur kostenpflichtig nutzbar sind, für Inhaber einer Ehrenamtskarte in der Zeit der Ausübung des Ehrenamtes das Abstellen von Kraftfahrzeugen dort kostenfrei zu stellen. Bei einem positiven Ausgang der Prüfung ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz, dem Hauptausschuss bzw. dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage zu unterbreiten, die das in Rede stehende kostenfreie Parken für den angesprochenen Personenkreis auf begrenzte Zeit ermöglicht. Sollte das Ergebnis negativ sein, ist dem Sportausschuss, Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz und dem Hauptausschuss darüber im Rahmen einer Mitteilungsvorlage schriftlich zu berichten.
Stellungnahme der Verwaltung
Durch die sowohl internen als auch Ämter- und Dezenatsübergreifenden Prüfungen und Abstimmungen konnte die Stellungnahme nicht rechtzeitig fertiggestellt werden. Die Verwaltung bittet daher um Vertagung.
Sachverhalt
Neben der Ehrenamtskarte sind insbesondere in der offenen Kinder- und Jugendarbeit viele Ehrenamtliche Inhaber*in einer Juleica, sodass eine mögliche Kostenreduzierung für Ehrenamtliche auf Grundlage daher auch sowohl für die Ehrenamtskarte als auch die Juleica geprüft werden sollte.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Prüfauftrag für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte und Inhaber*innen der Juleica umzusetzen.