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Grüner Antrag: Aufnahme des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Bonn

260603 · 2026-04-02 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Dr. Ursula Bach Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Sachverhalt

Soll ein Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration glaubwürdig und wirksam in die kommunale Gremienarbeit eingebunden werden, bedarf es klar definierter und abgestimmter Zuständigkeiten. Diese müssen insbesondere in einem kohärenten Verhältnis zu den Aufgabenbereichen bestehender Ausschüsse stehen, um Überschneidungen zu vermeiden und eine effektive Zusammenarbeit sicherzustellen.

Eine präzise Verankerung in der Zuständigkeitsordnung ist daher erforderlich, um dem Ausschuss eine eindeutige Rolle, transparente Entscheidungsbefugnisse sowie eine nachhaltige Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in die Zuständigkeitsordnung des Rates der Bonn aufgenommen werden kann.

Dabei ist insbesondere darzustellen:

Zudem wird die Verwaltung gebeten, vergleichend darzustellen, wie entsprechende Gremien in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen ausgestaltet sind, z.B. in Düsseldorf. Dabei sollen die dort geltenden Regelungen, Zuständigkeiten und Einbindungen in die kommunale Gremienstruktur exemplarisch herangezogen werden.

Abschließend ist eine Bewertung vorzulegen, ob und in welcher Form die Einrichtung eines solchen Ausschusses in Bonn rechtlich zulässig und sachlich sinnvoll ist.

Beratungsfolge

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