Originalquelle: ALLRIS-Original
260610 · 2026-05-08 · Beschlussvorlage · öffentlich
II. Hinweise
Zu dem Bebauungsplan Nr. 6719-5 wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Begründung
__Plangebiet (6917-5)__ Das rund 6, 5 ha große Plangebiet, das die beiden ehemaligen Betriebsgelände Christian-Miesen und der Großbäckerei Lubig umfasst, liegt im Stadtbezirk Bonn im Ortsteil Dottendorf. Es wird im Norden durch das Heizkraftwerk Süd, im Osten durch die Schienentrasse der Bahnverbindung Bonn-Koblenz bis zur Dottendorfer Straße Kreuzung „In der Raste“ sowie der Grundstücke „In der Raste“ 2, 4 und 8 begrenzt. Die nähere Umgebung des Gebiets ist durch den Sportpark Wasserland, den unmittelbar angrenzenden Südfriedhof sowie das Heizkraftwerk geprägt. Im Weiteren schließen sich Gebäude mit Nutzungen des tertiären Sektors, einige Gewerbenutzungen sowie Wohnnutzungen an.
Der Ausschnitt des Plangebiets nördlich der Dottendorfer Straße (ehemaliges Christian-Miesen-Gelände) ist beinahe vollständig versiegelt und liegt seit 2005 brach. Zur Bahntrasse befindet sich ein ca. 25 m breiter Freiraumkorridor mit Baumbestand sowie einem Fuß- und Radweg. Südlich der Dottendorfer Straße befindet sich das ehemalige Gelände der Großbäckerei Lubig mit den Produktionsstätten
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
I. Beschlüsse
Der Rat beschließt
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Begründung der Dringlichkeit: Die Beratung dieser Beschlussvorlage ist dringlich, da mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine signifikante Anzahl von dringend benötigten Wohneinheiten, u.a. studentischem Wohnraum geschaffen werden. Hiermit kann dem angespannten Wohnungsmarkt in Bonn begegnet werden. Die verwaltungsinterne Abstimmung über die Inhalte der Vorlage und der Bebauungsplanunterlagen konnte erst jetzt abgeschlossen werden. Bei einer späteren Beratung der Vorlage käme es unweigerlich zu entsprechenden Verzögerung bei der Genehmigung und Errichtung der dringend benötigten Wohneinheiten
Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes und städtebauliches Konzept , 2.2.2.1 Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl, 2.2.2.2
Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026422
Begründung
in Magenta dargestellt.“
In Ergänzung der Beschlussvorlage (Ds-Nr. __260610__ ) wird die nachfolgende Stellungnahme vorgelegt:
In der ursprünglichen
Stellungnahme der Verwaltung
Aus DS-Nr. __260610__ :
„Nach der Veröffentlichung der Planunterlagen wurden Änderungen am Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6719-5 notwendig. Gemäß den Maßgaben des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll in einem Teil des Plangebietes ein kleinflächiger Lebensmittelversorger zur wohnortnahen Versorgung als Ausnahmefall zulässig sein. Um diese Zielsetzung planungsrechtlich zu ermöglichen, war es notwendig, das vorhandene Urbane Gebiet MU1 in ein MU1a und MU1b aufzuteilen und die Festsetzungen des Bebauungsplanes geringfügig anzupassen. Die beabsichtigten Änderungen sind im Planentwurf und in der Begründung in Magenta dargestellt.“
In Ergänzung der Beschlussvorlage (Ds-Nr. __260610__ ) wird die nachfolgende Stellungnahme vorgelegt:
In der ursprünglichen Anlage 5 Bebauungsplan Nr. 6719-5 Blatt 1 sind nicht alle Planänderungen in Magenta dargestellt und dementsprechend nicht in Gänze nachvollziehbar.
Die ergänzende Stellungnahme stellt die Planzeichnung mit allen Änderungen in Magenta zur Verfügung.
Der Rat wird gebeten, den Satzungsbeschluss z
_Gekürzt._