Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026422) # Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7919-1 und des Bebauungsplans Nr. 6719-5 "Christian-Miesen- und Lubig-Gelände"; Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf 260610 · 2026-05-08 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt **II. Hinweise** Zu dem Bebauungsplan Nr. 6719-5 wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. **Begründung** __Plangebiet (6917-5)__ Das rund 6, 5 ha große Plangebiet, das die beiden ehemaligen Betriebsgelände Christian-Miesen und der Großbäckerei Lubig umfasst, liegt im Stadtbezirk Bonn im Ortsteil Dottendorf. Es wird im Norden durch das Heizkraftwerk Süd, im Osten durch die Schienentrasse der Bahnverbindung Bonn-Koblenz bis zur Dottendorfer Straße Kreuzung „In der Raste“ sowie der Grundstücke „In der Raste“ 2, 4 und 8 begrenzt. Die nähere Umgebung des Gebiets ist durch den Sportpark Wasserland, den unmittelbar angrenzenden Südfriedhof sowie das Heizkraftwerk geprägt. Im Weiteren schließen sich Gebäude mit Nutzungen des tertiären Sektors, einige Gewerbenutzungen sowie Wohnnutzungen an. Der Ausschnitt des Plangebiets nördlich der Dottendorfer Straße (ehemaliges Christian-Miesen-Gelände) ist beinahe vollständig versiegelt und liegt seit 2005 brach. Zur Bahntrasse befindet sich ein ca. 25 m breiter Freiraumkorridor mit Baumbestand sowie einem Fuß- und Radweg. Südlich der Dottendorfer Straße befindet sich das ehemalige Gelände der Großbäckerei Lubig mit den Produktionsstätten _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag I. Beschlüsse Der Rat beschließt 1. über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7919-1 und des Bebauungsplans Nr. 6719-5 entsprechend dem Beschluss des Rates vom 4. September 2025 (DS-Nr. [__252907__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2022358) ). 2. über die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7919-1 und des Bebauungsplans Nr. 6719-5 abgegebenen Stellungnahmen gemäß den Anlagen A-C. 3. über die Änderungen der Planzeichnung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 6719-5 in der Fassung des Beschlusses zur Veröffentlichung vom 4. September 2025 in den Textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung: - Teilung des MU1 in MU1a und MU1b - Ergänzung der Textlichen Festsetzungen zum Einzelhandel: - Außerhalb des Baugebietes MU1a sind Einzelhandelsbetriebe oder sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an Endverbraucher nicht zulässig. - Im MU1a sind Einze _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Die Beratung dieser Beschlussvorlage ist dringlich, da mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine signifikante Anzahl von dringend benötigten Wohneinheiten, u.a. studentischem Wohnraum geschaffen werden. Hiermit kann dem angespannten Wohnungsmarkt in Bonn begegnet werden. Die verwaltungsinterne Abstimmung über die Inhalte der Vorlage und der Bebauungsplanunterlagen konnte erst jetzt abgeschlossen werden. Bei einer späteren Beratung der Vorlage käme es unweigerlich zu entsprechenden Verzögerung bei der Genehmigung und Errichtung der dringend benötigten Wohneinheiten Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes und städtebauliches Konzept , 2.2.2.1 Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl, 2.2.2.2 ## Stellungnahme der Verwaltung Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026422 ## Beratungsfolge - 2026-05-19 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2026-05-20 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · ungeändert beschlossen - 2026-06-11 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 260610-01 ST Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7919-1 und des Bebauungsplans Nr. 6719-5 "Christian-Miesen- und Lubig-Gelände"; Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf {#nv-2027564} **Begründung** in Magenta dargestellt.“ In Ergänzung der Beschlussvorlage (Ds-Nr. [__260610__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2026422) ) wird die nachfolgende Stellungnahme vorgelegt: In der ursprünglichen **Stellungnahme der Verwaltung** Aus DS-Nr. [__260610__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2026422) : „Nach der Veröffentlichung der Planunterlagen wurden Änderungen am Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6719-5 notwendig. Gemäß den Maßgaben des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll in einem Teil des Plangebietes ein kleinflächiger Lebensmittelversorger zur wohnortnahen Versorgung als Ausnahmefall zulässig sein. Um diese Zielsetzung planungsrechtlich zu ermöglichen, war es notwendig, das vorhandene Urbane Gebiet MU1 in ein MU1a und MU1b aufzuteilen und die Festsetzungen des Bebauungsplanes geringfügig anzupassen. Die beabsichtigten Änderungen sind im Planentwurf und in der Begründung in Magenta dargestellt.“ In Ergänzung der Beschlussvorlage (Ds-Nr. [__260610__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2026422) ) wird die nachfolgende Stellungnahme vorgelegt: In der ursprünglichen Anlage 5 Bebauungsplan Nr. 6719-5 Blatt 1 sind nicht alle Planänderungen in Magenta dargestellt und dementsprechend nicht in Gänze nachvollziehbar. Die ergänzende Stellungnahme stellt die Planzeichnung mit allen Änderungen in Magenta zur Verfügung. Der Rat wird gebeten, den Satzungsbeschluss z _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3103056&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3137792&OTYP=41))