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Kleingartenentwicklungsplan

260611 · 2026-05-05 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt den vorliegenden Kleingartenentwicklungsplan mit den darin beschriebenen Leitlinien
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die aus den Leitlinien abgeleiteten Maßnahmen, welche mit bestehenden Personalressourcen realisierbar sind, umzusetzen.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Maßnahmen, die zusätzliche Personal- und Haushaltsressourcen benötigen, Umsetzungs- und Fördermöglichkeiten zu suchen und der Politik erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt den vorliegenden Kleingartenentwicklungsplan mit den darin beschriebenen Leitlinien
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die aus den Leitlinien abgeleiteten Maßnahmen, welche mit bestehenden Personalressourcen realisierbar sind, umzusetzen.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Maßnahmen, die zusätzliche Personal- und Haushaltsressourcen benötigen, Umsetzungs- und Fördermöglichkeiten zu suchen und der Politik erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung

Kleingärten erfüllen eine Reihe wichtiger Funktionen in der Stadt: als Elemente der grünen Infrastruktur, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sie dienen der wohnortnahen Erholung, der Möglichkeit zur Selbstversorgung mit Obst und Gemüse, der sozialen Teilhabe. Sie befinden sich auf überwiegend unversiegelten Böden und wirken als kühle Orte in ihre Umgebung.

Der bestehende Kleingartenentwicklungsplan aus dem Jahr 1986 ist veraltet, berücksichtigt keine aktuellen Herausforderungen an das Kleingartenwesen und erfüllt die steuernde Funktion für die Entwicklung des Kleingartenwesens nicht mehr, weshalb eine Neuaufstellung erforderlich wurde. Mit dem Beschluss zur Erarbeitung eines neuen Kleingartenentwicklungsplanes (KEP) im Dezember 2023 (DS.-Nr. 231715) wurde das Planungsbüro Landschaftsarchitekten Trüper Gondesen und Partner (TGP) mit der Erarbeitung beauftragt.

Die Bearbeitung begann im Januar 2024. Eine Beteiligung der Kleingartenvereine und des Stadtverbands der Gartenfreunde e.V. erfolgte im April, Juni und November 2024 (Workshops, Gartengespräche). Der KEP fokussiert die Kleingärten nach BKleingG, betrachtet darüber hinaus aber auch die anderen Themen urbanen Gärtnerns wie

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260611-01 ST Kleingartenentwicklungsplanhier: Hinweis auf Präsentation im PBD am 20.05.2026

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung informiert hiermit, dass zum Kleingartenentwicklungsplan ( __DS 260611__ ) eine Präsentation durch das Planungsbüro TGP am 20.05.2026 in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz geplant ist. Zu der Beschlussvorlage wird, um kostensparend im Sinne der aktuellen Haushaltslage zu agieren, auf zusätzliche Präsentationen durch das externe Büro in den weiteren Gremien verzichtet.

260611-02 ST Kleingartenentwicklungsplanhier: Nachreichung der Anlage von der Präsentation im PBD am 20.05.2026

Stellungnahme der Verwaltung

Im Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda am 19.05.2026 wurde seitens der Politik der Wunsch geäußert, die am 20.05.2026 zum Kleingartenentwicklungsplan ( __DS 260611__ ) durch das Planungsbüro TGP in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz zu haltende Präsentation allen Gremien im Nachgang in einer ergänzenden Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.

Dem Wunsch kommt die Verwaltung hiermit gerne nach.

260611-03 Stellungnahme des Naturschutzbeirates zum Kleingartenentwicklungsplan

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden, Landschaftswacht“ sowie der Mitteilungsvorlage DS __1610095NV3__ wird der Naturschutzbeirat vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde in angemessener Form und Frist angehört (1.2.7 Beiratserlass / § 70 LNat SchG NRW).

Nimmt der Naturschutzbeirat oder vertretend der Vorsitz des Beirates Stellung, berücksichtigt die Untere Naturschutzbehörde die Einwendungen und Empfehlungen des Naturschutzbeirates in ihrer Stellungnahme, soweit diese ihren Aufgabenbereich betreffen und sie eine Stellungnahme abgibt. In der nächstmöglichen Sitzung wird der Naturschutzbeirat über die eingereichte Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sowie des Naturschutzbeirates in Form einer Mitteilungsvorlage unterrichtet. Die Stellungnahme des Naturschutzbeirates ist der Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Untere Naturschutzbehörde hat zu dem Plan keine förmliche Stellungnahme abgegeben.

Dokumente