Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026425) # GRÜNE-Antrag - Maßnahmen zur Sicherung von Gesundheit und Verkehrssicherheit auf den Ausweichrouten der Nordbrücke 260613 · 2026-04-07 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Barbara Krausz Dr. Beate Bänsch-Baltruschat Daniel Jost ## Sachverhalt Die Sperrung der Nordbrücke für den Schwerlastverkehr verlagert erhebliche Verkehrsmengen auf innerstädtische Ausweichrouten – insbesondere über die Kennedybrücke. Dies führt zu einer spürbaren Zunahme von Lärm, Feinstaub und Sicherheitsrisiken für Anwohnende sowie für den Fuß- und Radverkehr. Um frühzeitig steuernd eingreifen zu können, sind gezielte Messungen, Evaluierungen und Beteiligungsformate erforderlich. Zu 1: Schwerlastfahrzeuge verursachen im Vergleich zum Pkw-Verkehr deutlich höhere Lärm- und Feinstaubemissionen. Aktuelle Erhebungen (beispielsweise auch rechtsrheinisch) sind notwendig, um die tatsächliche Belastung der Bevölkerung zu erfassen und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ableiten zu können. Zu 2: Die Sicherheit an Kreuzungen und Straßen mit bisher unzureichender Fahrradinfrastruktur sollte in den Blick genommen werden, sodass beispielsweise getrennte Verkehrsführungen realisiert werden können. Beispielsweise die Kreuzung am Bertha-von-Suttner-Platz / Sandkaule scheint eine Gefahrenstelle zu werden. Zu 3: Da sich Ausweichrouten und Verkehrsbelastungen dynamisch verändern können, ist eine strukturierte Rückmeldung aus der Bevölkerung ein wichtiges Frühwarninstr _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Die Stadt wird beauftragt, auf den Hauptausweichrouten des Schwerlastverkehrs infolge der Sperrung der Nordbrücke systematische Messungen von Lärm-, Feinstaub- und Stickstoffoxidemmissionen durchzuführen. Bei Bedarf setzt sich die Verwaltung für temporäre Messungen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima ein. Regelmäßig sollen die Messwerte den politischen Gremien vorgelegt werden. Bei Überschreitung geltender Grenzwerte sind den zuständigen politischen Gremien unverzüglich entsprechende Schutzmaßnahmen vorzulegen. 2. Die Stadt wird beauftragt, die Verkehrssicherheit an durch den Ausweichverkehr neu entstandenen oder verschärften Gefahrenstellen für den Fuß- und Radverkehr zu evaluieren. Kurzfristig erforderliche Sicherheitsmaßnahmen sind den politischen Gremien zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Die Stadt wird beauftragt, eine niedrigschwellige Meldemöglichkeit für Bürger*innen einzurichten, über die verkehrsbedingte Beeinträchtigungen durch die Ausweichrouten gemeldet werden können. Eingehende Hinweise sind auszuwerten und bei Bedarf als Grundlage für Anpassungsmaßnahmen den politischen Gremien zu unterbreiten. ## Beratungsfolge - 2026-05-19 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-05-28 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-06-23 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-07-15 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - 2026-09-30 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · nicht eindeutig ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 260613-01 ST Stellungnahme GRÜNE-Antrag - Maßnahmen zur Sicherung von Gesundheit und Verkehrssicherheit auf den Ausweichrouten der Nordbrücke {#nv-2029443} **Stellungnahme der Verwaltung** **1. Die Stadt wird beauftragt, auf den Hauptausweichrouten des Schwerlastverkehrs infolge der Sperrung der Nordbrücke systematische Messungen von Lärm-, Feinstaub- und Stickstoffoxidemmissionen durchzuführen. Bei Bedarf setzt sich die Verwaltung für temporäre Messungen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima ein. Regelmäßig sollen die Messwerte den politischen Gremien vorgelegt werden. Bei Überschreitung geltender Grenzwerte sind den zuständigen politischen Gremien unverzüglich entsprechende Schutzmaßnahmen vorzulegen.** **zu 1: ** Verkehrslärm wird grundsätzlich berechnet und nicht gemessen. Eine Berechnung kann nur auf Grundlage neu erhobener Verkehrszahlen erfolgen, diese liegen aber derzeit noch nicht vor. Derzeit werden neue Verkehrszählungen beauftragt. Mit den Ergebnissen kann dann eine Lärmberechnung vergeben werden. 2027 liegen ebenfalls die Ergebnisse der Lärmkartierung vor der Brückensperrung vor, sodass dann ein direkter Vergleich der Situation besteht. In Bonn gibt es vier Luftschadstoffmessstellen, zwei davon, auf der Reuterstraße und der Bornheimer Straße liegen genau auf Ausweichrouten. Zusätzlich wurde im August 2026 vor der Sankt-Augustiner Str. 21 eine neue _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3103164&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3215689&OTYP=41))