Originalquelle: ALLRIS-Original
260621 · 2026-04-08 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Beuel Gerhard Baumgärtel
Diese Trasse wird von sehr vielen Schüler Innen der IGS und des Adelheidis-Gymnasiums, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, genutzt. Die Siegburger Straße weist eine sehr hohe Verkehrsdichte insbesondere auch von LKW-Verkehr auf. Die derzeitige Situation ist noch deutlich verschärft worden, weil durch die Sperrung der Nordbrücke für schwere LKWs viele Fahrzeuge über diese Straße ausweichen.
Aktuell müssen Radfahrende auf der Straße auf dem Schutzstreifen fahren. Dies ist unzumutbar, weil bei der zur Verfügung stehenden Straßenbreite bei Gegenverkehr ein sicheres Überholen von Radfahrenden mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1, 5 m insbesondere für breitere Fahrzeuge z.B. LKWs unmöglich ist.
Die Fahrzeuge sind eigentlich gezwungen hinter den Radfahrenden zu fahren, bis die Gegenspur frei ist und ein sicheres Überholen ermöglicht.
Dies wird aber von der großen Mehrheit der KfZ-Fahrenden missachtet und mit viel zu geringem und daher sehr gefährlichen Abstand an den Radfahrenden vorbeigefahren. Dies ist für die Radfahrenden lebensgefährlich. Auch die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, die zudem oft missachtet wird, vermag die erhebliche Gefä
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende auf der Siegburger Straße von der Kreuzung Pützchens Chaussee bis zur Maria-Montessori-Allee sorgen. Dies kann z.B. durch eine vorübergehende Freigabe des Gehweges auch für Radfahrende (Kennzeichen Gehweg Radfahrer frei) erfolgen.
Sachverhalt
Die Begründung des Ursprungsantrages wird um folgende Ausführung ergänzt.
Die Königswinter Straße weist eine sehr hohe Verkehrsdichte insbesondere auch von LKW-Verkehr auf. Zusätzlich zum Verkehr zu dem Gewerbegebiet Beuel Ost ist die Situation verschärft worden durch LKW-Ausweichverkehr auch über die Königswinterer Straße.
Aktuell müssen Radfahrer auf der Straße auf dem Schutzstreifen fahren. Dies ist unzumutbar, weil bei der zur Verfügung stehenden Straßenbreite bei Gegenverkehr ein sicheres Überholen von Radfahrern mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1, 5 m insbesondere für breitere Fahrzeuge, z.B. bei Sprintern oder LKWs unmöglich ist.
Die Fahrzeuge sind eigentlich gezwungen hinter den Radfahrern zu fahren, bis die Gegenspur frei ist und ein sicheres Überholen möglich ist.
Dies wird aber von der großen Mehrheit der PKWs, Sprinter und LKWs missachtet und es wird mit viel zu geringem und daher sehr gefährlichem Abstand an den Radfahrern vorbeigefahren.
Dies ist für die Radfahrer lebensgefährlich. Auch die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, die zudem oft missachtet wird, vermag die erhebliche Gefährdung kaum zu verringern.
Es besteht d
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der obige Antrag wird ergänzt durch folgenden Zusatzauftrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer auf der Königswinterer Straße von der Einmündung Auf dem Grendt bis zu dem Kreisel in Ramersdorf auf der westlichen Seite sorgen. Dies kann durch eine Freigabe des Gehweges auch für Radfahrer (Kennzeichen Gehweg Radfahrer frei) erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt zum ursprünglichen Antrag der __DS 260621__ wie folgt Stellung:
Die Verkehrssituation im betroffenen Straßenabschnitt der Siegburger Straße ist derzeit insgesamt angespannt. Vor diesem Hintergrund ist das Anliegen, die Bedingungen für den Radverkehr kurzfristig zu verbessern, nachvollziehbar.
Der Vorschlag, den Gehweg vorübergehend für Radfahrende freizugeben („Gehweg – Radfahrer frei“), wurde geprüft. Für eine Umsetzung müssen jedoch die geltenden rechtlichen und verkehrssicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt sein. Dies setzt insbesondere voraus, dass ausreichend Flächen für den Fußverkehr zur Verfügung stehen und eine sichere Führung aller Verkehrsteilnehmenden gewährleistet werden kann. Im betroffenen Abschnitt unterschreitet der Gehweg in weiten Teilen die Regelbreite von 2, 50 m und ist durch zahlreiche Grundstückszufahrten unterbrochen. Er erfüllt daher nicht die Einsatzkriterien laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010). Unter diesen Bedingungen kann eine Freigabe nicht umgesetzt werden. Zudem wäre Radverkehr dort nur in Schrittgeschwindigkeit zulässig, was den Nutzen
_Gekürzt._