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Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 im Ortsteil Dransdorf, Stadtbezirk Bonn sowie Benennung der Sachpreisrichter*innen für das städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

260637 · 2026-05-05 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

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. Dem Planungsziel, auf den Flächen „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 gemäß Übersichtsplan (Anlage 1) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf die bestehenden Mehrfamilienhäuser niederzulegen und stattdessen eine neue Wohnbebauung zu errichten, wird zugestimmt.

(Entscheidung Rat, Empfehlung

Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz

)

  1. Der teilweisen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7422-25 durch Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6222-4 „An der Dransdorfer Burg“ gemäß § 12 BauGB wird zugestimmt. Als Maßnahme der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren). Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.

(Entscheidung Rat, Empfehlung

Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz

)

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. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung entwickelt.

(Entscheidung Rat, Empfehlung

Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz

)

  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung ist ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren gemäß den Vorgaben der Richtlinie für Planu

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Beschlussvorschlag

1 . Dem Planungsziel, auf den Flächen „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 gemäß Übersichtsplan (Anlage 1) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf die bestehenden Mehrfamilienhäuser niederzulegen und stattdessen eine neue Wohnbebauung zu errichten, wird zugestimmt. (Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz )

2. Der teilweisen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7422-25 durch Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6222-4 „An der Dransdorfer Burg“ gemäß § 12 BauGB wird zugestimmt. Als Maßnahme der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren). Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. (Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz )

3 . Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung entwickelt. (Entscheidung Rat, Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz )

4. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung ist ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren gemäß den Vorgaben der Richtlinie für

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Anlass

Mit Schreiben vom 13.11.2023 reichte die Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die bebauten Grundstücke „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 sowie 11-17, Gemarkung Bonn, Flur 45, Flurstücke 1139, 1140, 1142, 1143, 1877, 1878 bei der Stadt Bonn ein. Nach Niederlegung der bestehenden fünf Mehrfamilienhäuser soll eine neue Wohnbebauung mit einer höheren Anzahl an Wohneinheiten errichtet werden. Der geplante Ersatzneubau des westlichen Bestandsgebäudes „An der Dransdorfer Burg“ 11-17, Gemarkung Bonn, Flur 45, Flurstück 1139 wurde bereits auf Grundlage des § 31 (3) BauGB von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7422-25 befreit. Für die weiteren vier Mehrfamilienhäuser im östlichen Bereich „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 soll die teilweise Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7422-25 durch Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6222-4 „An der Dransdorfer Burg“ erfolgen. Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung nach Beschlussfassung der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ (vgl. DS-Nr. [__260201__](https://www.bonn.sitzu

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260637-01 ST Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 im Ortsteil Dransdorf, Stadtbezirk Bonn sowie Benennung der Sachpreisrichter*innen für das städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

Stellungnahme der Verwaltung

Mit Schreiben vom 18.05.2026 teilte die VEBOWAG der Verwaltung mit, dass das Verfahren „An der Dransdorfer Burg“ aufgrund bestehender Unsicherheiten im Hinblick auf die Verfügbarkeit und Verteilung von Wohnraumfördermitteln vorerst nicht weiterverfolgt werden kann.

Mit Blick auf die noch ausstehende politische Beschlussfassung der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ (vgl. DS-Nr. __260201__ ) hat die Verwaltung bereits erste Überlegungen zur Verkürzung des Verfahrens und zur Einordnung einer entsprechenden Kategorie angestellt: Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bereits erste Abstimmungen zum Qualifizierungsverfahren erfolgten, sich die städtebauliche Struktur verändern wird und die Möglichkeit zur Verlegung der öffentlichen E rschließung besteht, wird eine Verortung des Verfahrens in Kategorie 3 gesehen.

Die Verwaltung wird Gespräche mit der VEBOWAG aufnehmen, mit dem Ziel, trotz der oben geschilderten Rahmenbedingungen das bereits initiierte Verfahren aus folgenden Gründen fortzuführen:

_Gekürzt._

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