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Große Anfrage von BSW/SBI: Wertermittlung, denkmalrechtliche Verpflichtungen und Ausübung der Gesellschafterrechte der Bundesstadt Bonn beim ehemaligen Amerikanischen Club in Bonn-Plittersdorf
260668 · 2026-04-14 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Moussa Acharki Hanno von Raußendorf Ömer Faruk Kemer Antonia Pohlack
Sachverhalt
1. Bestätigte denkmalrechtliche Ausgangslage und offene Bewertungsfragen
Mit der Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage (DS __260012-03 ST__ ) wurden wesentliche rechtliche Grundlagen bestätigt:
- Die Erhaltungspflicht für ein eingetragenes Baudenkmal nach § 7 DSchG NRW besteht unabhängig von Verkaufsabsichten oder Nutzungskonzepten und stellt eine verbindliche öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Eigentümerin dar.
- Art. 14 GG vermittelt keinen Anspruch auf eine maximale wirtschaftliche Verwertung eines denkmalgeschützten Grundstücks, sondern schützt lediglich vor unverhältnismäßigen Belastungen.
- Ein Verkauf zu einem sachverständig ermittelten denkmaladäquaten Verkehrswert ist rechtlich zulässig und begründet kein persönliches Haftungsrisiko der Geschäftsführung.
Die Wertermittlung des ehemaligen Amerikanischen Clubs erfolgte nach Angaben der Verwaltung in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (Immo WertV) unter Anwendung finanzmathematischer Methoden.
Nicht dargelegt wurde jedoch, in welcher konkreten Weise die denkmalrechtlichen Bindungen – insbesondere:
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Beschlussvorschlag
Inhalt der Großen Anfrage:
I. Gesellschaftszweck und strategische Zielsetzung der VEBOWAG
- Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die Förderung stabiler Quartiersstrukturen und die nachhaltige Stadtentwicklung zu den strategischen Zielen der VEBOWAG gehören, wie sie in der Selbstdarstellung und Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zum Ausdruck kommen?
- Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass der denkmalgerechte Erhalt identitätsstiftender Gebäude einen Beitrag zur Stabilisierung und nachhaltigen Entwicklung von Stadtquartieren leisten kann?
- Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass eine Geschäftsstrategie, die den denkmalgerechten Erhalt eines bedeutenden städtebaulichen Objekts faktisch verhindert, im Widerspruch zu den stadtentwicklungsbezogenen Zielsetzungen der VEBOWAG stehen kann?
II. Konkrete strategische Behandlung des ehemaligen Amerikanischen Clubs
- Wurde bei der Bewertung des ehemaligen Amerikanischen Clubs berücksichtigt, dass es sich um ein eingetragenes Baudenkmal mit besonderer städtebaulicher, historischer und identitätsstiftender Bedeutung für den Stadtteil Bonn-Plittersdorf handelt?
Wenn ja: in welcher Weise?
Wenn nein: warum nicht
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Beratungsfolge
- 2026-05-07 · Rat · vertagt
- 2026-05-27 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt
- 2026-06-11 · Rat · vertagt
- 2026-06-24 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt
- 2026-07-09 · Rat · vertagt
Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)
260668-01 ST Vertagungsbitte zur Großen Anfrage von BSW/SBI: Wertermittlung, denkmalrechtliche Verpflichtungen und Ausübung der Gesellschafterrechte der Bundesstadt Bonn beim ehemaligen Amerikanischen Club in Bonn-Plittersdorf
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund des umfangreichen Fragenkataloges des Antrages können die Fragen nicht bis zur Sitzung beantwortet werden. Die Verwaltung bittet daher um Vertagung.
260668-02 ST BSW/SBI – Große Anfrage II (DS-Nr. 260668): Wertermittlung, denkmalrechtliche Verpflichtungen und Ausübung der Gesellschafterrechte der Bundesstadt Bonn beim ehemaligen Amerikanischen Club in Bonn-Plittersdorf
Stellungnahme der Verwaltung
Die Fragen der Großen Anfrage DS-Nr. __260668__ werden im nicht öffentlichen Teil mit DS-Nr. __260668-03 ST__ beantwortet.
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