Originalquelle: ALLRIS-Original
260675 · 2026-06-15 · Beschlussvorlage: Einleitung · öffentlich
__Stadtbezirk Bonn__
(Entscheidung Bezirksvertretung Bonn)
__Stadtbezirk Bad Godesberg__
(Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg)
(Entscheidung Bezirksvertretungen)
Finanzstelle: 5.66.00.12.01.9030
Bezeichnung: Umbau Bushaltestellen
Finanzposition: 78.5200
Ansatz 2027: 2, 5 Mio. EUR
Ansatz 2028: 2, 5 Mio. EU
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Der Rat hat am 18.04.2013 die Fortführung des Programms zur barrierefreien und fahrgastfreundlichen Umgestaltung von Bushaltestellen (DS 1310548EB8) beschlossen.
Laut der gesetzlichen Vorgabe (§ 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)) besteht die Zielsetzung, den öffentlichen Personennahverkehr vollständig sukzessiv barrierefrei auszubauen.
Im Busbe reich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltestellen mit mindestens 18 cm hohen Borden sowie Leitelementen hergestellt. Gemäß Grundsatzbeschluss des Hauptaus schusses vom 19.12.1995 sollen alle Bushaltestellen im Stadtgebiet nach einer festzulegenden Prioritätenreihung barrierefrei ausgebaut werden.
Folgende Standorte sind in Abstimmung mit der SWB Verkehrs GmbH für den barrierefreien Ausbau in den Jahren 2026 und 2027 vorgesehen:
Stadtbezirk Bonn :
__Melbbad, stadtauswärts (Standort Trierer Straße)__
Anhebung des Gehwegbereiches.
Die Haltestelleposition soll nicht mit einer Wartehalle ausgestattet werden, da die Einsteigerzahlen unter 100 Einsteigern liegen.
__Luisenstraße, stadteinwärts (Standort Argelanderstraße)__
Anhebung des Gehwegbereiches.
Wegen der denk
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
Hinsichtlich der zu fällenden Bäume hat sich bei der Zuordnung aus dem Baumkataster ein Fehler ergeben. Beschlusspunkt 4 der zugrundeliegenden Beschlussvorlage wird daher korrigiert:
Der Fällung der aufgelisteten Bäume wird zugestimmt:
(Entscheidung Bezirksvertretung Bonn)
(Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg)
(Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg)
Des Weiteren werden die zwischenzeitlich abgestimmten Standorte für die Ersatzpflanzungen zur Kenntnis gegeben: