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BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt Bonn

260693 · 2026-04-15 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Robert Viebahn Johannes Schott

Sachverhalt

Die Digitalisierung von Verwaltung und öffentlicher Infrastruktur ist ein zentrales Zukunftsthema und erfordert neben wettbewerbsfähigen Dienstleistungen auch echte digitale Souveränität. Der aktuelle Entwurf des Deutschland-Stack, einer geplanten nationalen Technologie-Plattform, steht in der Kritik, weil er trotz einiger Verbesserungen weiterhin Öffnungslücken für proprietäre Software lässt und damit das Risiko eines „Souveränitäts-Washings“ birgt – also einer scheinbaren statt tatsächlichen Unabhängigkeit von nicht-europäischen Software-Anbietern. Fachverbände wie die Open Source Business Alliance (OSBA) fordern daher eine ausnahmslose Open-Source-Strategie für staatliche IT-Projekte, offene Standards und offene Schnittstellen, da digitale Souveränität technisch nur dort gewährleistet ist, wo ein Quellcode offen und unabhängig geprüft werden kann. Proprietäre Software – auch wenn sie von europäischen Firmen stammt – schafft weiterhin Abhängigkeiten und mögliche Risiken wie fehlende Interoperabilität, Lock-in-Effekte oder das Risiko von Geschäftsaufgaben und Übernahmen. Open Source Software hat zudem das Potenzial, die lokale und europäische IT-Wirtschaft zu stärken, die digitale

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt zum Einsatz von Open Source Software in der Bonner Stadtverwaltung:

__1. Strategie und Leitlinien__

1.1 Open-Source-First-Prinzip:

Die Stadt Bonn verpflichtet sich, bei der Anschaffung, Entwicklung und beim Betrieb von Software grundsätzlich Open Source Lösungen den Vorzug zu geben, insbesondere wenn diese funktional gleichwertig zu proprietären Produkten sind.

1.2 Offene Standards und Schnittstellen:

Alle neu zu beschaffenden oder zu entwickelnden digitalen Systeme und Anwendungen müssen offene Standards und offene Schnittstellen unterstützen, damit Datenportabilität, Austausch und Migration ohne technologische Abhängigkeiten möglich sind.

1.3 Bevorzugung von Software Made in Germany/Europa:

Bei Bedarfslagen, in denen Open Source nicht unmittelbar einsetzbar ist, sollen Softwarelösungen von deutschen bzw. europäischen Anbietern bevorzugt werden, sofern sie die Kriterien offener Standards erfüllen und nachhaltige Betreiberunabhängigkeit gewährleisten.

__2. Öffentliche Verwaltung und Beschaffung__

2.1 Vergabekriterien anpassen:

Die Vergabekriterien der Stadtverwaltung Bonn werden dahingehend aktualisiert, dass Open Source Software, o

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260693-01 ST BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich den Open Source-Ansatz und teilt die Ausführungen zum aktuellen Entwurf des Deutschland-Stack. Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung die wettbewerbsrechtliche Umsetzbarkeit hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung der Vergabekriterien prüfen. Zur Publikation des Quellcodes ist ebenfalls eine rechtliche Prüfung der Möglichkeiten bzw. zu den vertraglichen Änderungen bei der Beauftragung externer Dritter erforderlich. Die Förderung lokaler IT-Ökosysteme erfordert aufgrund der Haushaltseinsparungen in den letzten Jahren eine neue Positionierung der Verwaltung mit einem Vorschlag zu einem Neuaufbau eines Communitymanagements sowie einer Betreuung städtischer Open Source-Kompetenzen.

260693-02 AA CDU-Änderungsantrag zum BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt BonnAntrag zur Vorlage 260693

Sachverhalt

Die Stärkung digitaler Souveränität sowie die Reduzierung einseitiger Herstellerabhängigkeiten sind zentrale Herausforderungen für die öffentliche Verwaltung. Gleichzeitig erfordert der Einsatz von Open-Source-Software eine differenzierte Betrachtung . Neben möglichen Vorteilen sind insbesondere Aspekte wie Betrieb, Integration in bestehende Fachverfahren, Schulungsaufwand sowie die langfristige Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund, dass entsprechende Fragestellungen aktuell auch Gegenstand von Anfragen im Ausschuss sind, erscheint es sinnvoll, auf Grundlage belastbarer Erkenntnisse zu entscheiden und pauschale Festlegungen zu vermeiden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. den Einsatz von Open-Source-Software in der Stadtverwaltung Bonn systematisch zu prüfen und weiterzuentwickeln, soweit dies wirtschaftlich, technisch, organisatorisch und personell sinnvoll ist.

Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:

· Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus,

· Betriebssicherheit und Supportverfügbarkeit,

· Integrationsfähigkeit in bestehende Fachverfahren und IT-Infrastrukturen,

· Interoperabilität sowie Nutzung offener Standards und Schnittstellen,

· Schulungs- und Umstellungsaufwände,

· Vermeidung einseitiger Herstellerabhängigkeiten

  1. für geeignete Anwendungsbereiche Pilotprojekte zum Einsatz von Open-Source-Lösungen umzusetzen, um belastbare Erkenntnisse zu Aufwand, Nutzen und Risiken zu gewinnen.
  1. bei zukünftigen IT-Beschaffungen die Nutzung offener Standards und Schnittstellen systematisch zu berücksichtigen, um die Interoperabilität zu erhöhen und langfristig Abhängigkeiten zu reduzieren.
  1. Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Mitarbeitende zu prüfen, soweit diese für den erfolgreichen Einsatz neuer Softwarelösungen erforderlich sind.
  1. dem Ausschuss über die E

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260693-03 AA GRÜNER Änderungsantrag: BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt BonnAntrag zur Vorlage 260693

Sachverhalt

Digitale Souveränität ist kein binärer Zustand, der sich allein durch die Wahl zwischen Open Source oder proprietärer Software definiert. Sie ist vielmehr die fortlaufende Garantie, in einer hybriden IT-Landschaft jederzeit die Kontrolle zu behalten: Souveränität bedeutet, dass wir unabhängig vom gewählten Produkt jederzeit den Ausstieg wählen können und uneingeschränkt die Souveränität über unsere eigenen Daten behalten.

Da der Einsatz proprietärer Software in einer komplexen Kommunalverwaltung in Übergangsphasen oder bei fehlenden Open-Source-Alternativen oft unvermeidlich ist, muss der Fokus zwingend auf der Reversibilität liegen.

Vermeidung von Lock-in-Effekten: Nur wenn von Anfang an feststeht, wie die Stadt ein System wieder verlassen kann, bleibt sie politisch und finanziell handlungsfähig. Ein Zeitraum von 6 bis 12 Monaten für einen Wechsel ist ein marktüblicher Benchmark für resiliente IT-Strukturen.

Kostentransparenz: Die „Total Cost of Ownership“ (TCO) wird oft betrachtet, die „Total Cost of Exit“ (TCE) hingegen selten. Hohe Exit-Kosten sind ein verstecktes finanzielles Risiko für den städtischen Haushalt.

**Standardisierung und Anschlussfähigkeit:

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Ursprungsantrag wird um folgende Punkte ergänzt bzw. wie folgt präzisiert:

1. Ergänzung zu Ziffer 1 (Strategie und Leitlinien):

1.4 Reversibilität und Exit-Strategien:

Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass bei der Beschaffung von Software, insbesondere bei proprietären Lösungen und Cloud-Diensten, die technische und vertragliche Reversibilität gewährleistet ist. Ziel ist es, die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern (Vendor Lock-in) zu minimieren. Die Stadt orientiert sich hierbei an den Leitlinien des Zentrums für Digitale Souveränität ( Zen DiS ) sowie den Standards der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie ( DVC ). Bestehende europäische Rahmenwerke (wie der EU Data Act) dienen dabei als ergänzende Orientierung für eine zukunftssichere Interoperabilität.

2. Ergänzung zu Ziffer 2 (Öffentliche Verwaltung und Beschaffung):

2.3 Prüfung der Wechselkosten (Total Cost of Exit): Vor Abschluss von Softwareverträgen ist eine schriftliche Analyse der Migrationsfähigkeit durchzuführen. Dabei sind sowohl lizenzrechtliche und technische als auch anbieterspezifische Abhängigkeiten (Vendor- und Service-Lock-in) zu bewerten. Es ist zu prüfen und zu do

_Gekürzt._

260693-04 AA Volt-/Grüne-Änderungsantrag zu BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt BonnAntrag zur Vorlage 260693

Sachverhalt

Die Bundesstadt Bonn nutzt bereits Open-Source-Lösungen, ohne dass dies bislang strategisch verankert ist. Dieser Antrag schafft einen verbindlichen Rahmen für eine souveräne, transparente und wirtschaftlich nachhaltige IT-Beschaffung.Gleichzeitig gibt es in Bonn einige Unternehmen, die sich mit Open-Source-Angeboten erfolgreich positioniert haben.

Die Bevorzugung von Open-Source-Software ist kein Automatismus, sondern eine Beweislastumkehr: Proprietäre Software muss begründet werden, nicht Open Source. Dieses Prinzip entspricht dem Ansatz des Bundes (EfA-Prinzip) und zahlreicher Länder.

Die Forderung nach Reversibilität gilt ausdrücklich für alle Software – nicht nur für Open-Source-Lösungen. Hohe Wechselkosten sind ein verstecktes finanzielles Risiko für den städtischen Haushalt. Die Orientierung an KGSt-Leitlinien stellt sicher, dass die Analyse methodisch belastbar und nicht als Bremse gegen Wechsel missbraucht werden kann.

Beschlussvorschlag

Vorbemerkung

Die Bundesstadt Bonn setzt bereits verschiedene Open-Source-Lösungen ein. Gleichzeitig fehlt bislang ein verbindlicher Rahmen, der den Einsatz von Open-Source-Software strategisch verankert, Beschaffungsentscheidungen transparent macht und die digitale Souveränität der Stadt langfristig sichert. Dieser interfraktionelle Änderungsantrag führt die Kernforderungen der Vorlagen 260693, 260693-02 AA und 260693-03 AA zusammen und ersetzt diese.

Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Bestandsaufnahme und Lessons Learned

Eine Auswertung der bereits in der Bonner Stadtverwaltung eingesetzten Open-Source-Software vorzulegen. Die Auswertung umfasst insbesondere:

• eine Liste der eingesetzten Anwendungen,

• Erfolgsfaktoren und Herausforderungen beim bisherigen Einsatz,

• identifizierte Hürden und Lessons Learned.

Neue Vorhaben zum Einsatz von Open-Source-Software werden erst auf Grundlage dieser Auswertung beschlossen.

2. Strategie und Leitlinien

2.1 Open Source als bevorzugte Option:

Eine verbindliche Open-Source-Strategie für die Bundesstadt Bonn zu entwickeln, die:

• die unter Punkt 1 genannten Erkenntnisse berücksichtigt,

• Open-Source-Software (OSS) als b

_Gekürzt._

Begründung

Beweislastumkehr nachweisen, warum keine geeignete Open-Source-Alternative verfügbar

260693-05 AA BSW/SBI-Änderungsantrag zu BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt BonnAntrag zur Vorlage 260693

Sachverhalt

Die Entscheidung des US-Supreme Courts vom 29. Juni 2026 markiert einen Wendepunkt für die digitale Souveränität Europas. Mit dem Urteil zur Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) – einer zentralen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – wurde eine weitere Säule des EU-US-Datentransferrahmens („Privacy Shield“) infrage gestellt, da die FTC bisher als Garant für den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern und Bürgerinnen fungierte. Gleichzeitig bleiben US-Gesetze wie der Cloud Act und der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) in Kraft. Diese verpflichten Technologiekonzerne wie Microsoft, Meta, Google oder Amazon, Daten an US-Behörden weiterzugeben – selbst wenn die Daten in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.

Damit besteht die Gefahr, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verletzt wird, da ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr gewährleistet ist. Für europäische Verwaltungen bedeutet dies: Die Nutzung US-amerikanischer Software ist mit unkalkulierbaren Risiken für den Schutz öffentlich-rechtlicher Daten, die Privatsphäre und die Rechtsstaatlichkeit verbunden.

Kommunen stehen vor der

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt:

Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open-Source-Lösungen und Kooperation

1. Prüfauftrag an die Verwaltung:

Die Verwaltung wird beauftragt,

_Gekürzt._

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