Originalquelle: ALLRIS-Original
260698 · 2026-04-16 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Moussa Acharki Hanno von Raußendorf
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Bonn sowie der aktuellen Diskussionen über mögliche Einsparmaßnahmen ist es für den Rat von zentraler Bedeutung, dass die tatsächliche Einnahmesituation vollständig, transparent und belastbar dargestellt wird.
Es bestehen Hinweise auf erhebliche Abrechnungsrückstände und nicht realisierte Einnahmen, insbesondere im Bereich des Rettungsdienstes.
Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob vorhandene Einnahmepotenziale konsequent realisiert wurden und ob bestehende Steuerungs- und Kontrollmechanismen ausreichend greifen.
Eine belastbare und nachvollziehbare Darstellung der Einnahmesituation ist eine wesentliche Voraussetzung für verantwortungsvolle haushaltspolitische Entscheidungen.
Die Hinweise auf erhebliche Abrechnungsrückstände werfen grundlegende Fragen zur Steuerungsfähigkeit der Verwaltung sowie zur Verlässlichkeit der finanziellen Datengrundlage auf.
Für den Rat ist es daher erforderlich, einen vollständigen Überblick über bestehende Forderungen, realisierte und nicht realisierte Einnahmen sowie mögliche finanzielle Risiken zu erhalten.
Zudem ist zu klären, ob vorhandene Einnahmepotenziale konsequent ausgeschöpf
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
1. Transparenz der Einnahmesituation
Hat die Verwaltung dem Rat sämtliche bekannten Abrechnungsrückstände, offenen Forderungen sowie nicht realisierten Einnahmen vollständig, aktuell und nachvollziehbar offengelegt?
Falls nein:
2. Rettungsdienst: Umfang und Kenntnisstand
Trifft es zu, dass im Bereich des Rettungsdienstes Abrechnungsrückstände bzw. nicht realisierte Einnahmen in einer Größenordnung von rund 30 Millionen Euro bestehen oder bestanden haben?
Falls ja:
3. Ursachen und Prioritätensetzung (Kernfrage)
Welche konkreten Ursachen haben dazu geführt, dass diese erheblichen Einnahmen über einen längeren Zeitraum nicht abgerechnet bzw. realisiert wurden?
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
__Vorbemerkung: __
Für dieses Thema bestehen aktuell drei verschiedene Anfragen und ein Antrag, deren Inhalte sich teilweise überschneiden (DS 260657, DS 260658, DS 260697, DS 260698). Für die Bewertung der einzelnen Antworten sind außerdem weitere Zusammenhänge erforderlich. Daher werden die Anfragen auch mit einem gemeinsamen Text beantwortet. In diesem wurde versucht, alle Aspekte innerhalb einer inhaltlich nachvollziehbaren Gesamtdarstellung zu beantworten. Diese ist im Folgenden als Stellungnahme aufgeführt und beinhaltet die Antworten zu den in dieser Drucksache formulierten Fragen. Die konkreten Fragen zu dieser Drucksache sind zusätzlich in einer gesonderten Stellungnahme aufgeführt.
Erläuterung zum Abrechnungsprozess für Rettungsdienstleistungen:
Die Bearbeitung und Rechnungsstellung der Gebührenbescheide im Rettungsdienst erfordern insbesondere das Zusammenstellen, Prüfen und Ergänzen der Einsatzdaten sowie die Klärung der zuständigen Kostenträger, insbesondere der gesetzlichen Krankenkassen. Unter optimalen Bedingungen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom durchgeführten Einsatz bis zum Zahlungseingang etwa zwei bis drei Monate.
Derzeit erfolgt die
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Für dieses Thema bestehen aktuell drei verschiedene Anfragen und ein Antrag, deren Inhalte sich teilweise überschneiden (DS 260657, DS 260658, DS 260697, DS 260698). Für die Bewertung der einzelnen Antworten sind außerdem weitere Zusammenhänge erforderlich. Daher wird neben der konkreten Beantwortung zu dieser Drucksache hier, auch auf die zu der Fragestellung gefertigte, umfassende Gesamtstellungnahme verwiesen. In dieser wurde versucht, alle Aspekte innerhalb einer inhaltlich nachvollziehbaren Gesamtdarstellung zu beantworten.
__Zu Frage 1: __
Mit der umfassenden Stellungnahme 260698-01 schafft die Verwaltung Transparenz hinsichtlich der Abrechnungsrückstände im Rettungsdienst.
Inwieweit in den Fachbereichen Rückstände bei der tatsächlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Abgabepflichtigen (Rechnungs- und Bescheidversand) bestehen, entzieht sich aufgrund der v. g. dezentralen Budgetverantwortung der Kenntnis des Dezernates II. Auch bei der im Falle der Nichtbegleichung von Forderungen zentralen Abwicklung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren im Kassen- und Steueramt sind die einzelnen Fachämter derzeit weiterhin Gläubiger über die von ihnen veranlagten Forderungen und
_Gekürzt._