Originalquelle: ALLRIS-Original

Antrag von BSW/SBI: Lebensmittel- und Sachspenden für die notleidenden Menschen im Gaza-Streifen und im Libanon

260708 · 2026-04-20 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Moussa Acharki Hanno von Raußendorf

Sachverhalt

Die fast vollständige Zerstörung und der Massenmord im Gaza-Streifen, wie auch der Völkerrechtswidrige Angriff auf den Iran, in dessen folge über eine Million Menschen im Libanon auf der Flucht sind, haben großen Hunger und unvorstellbares Elend über die Region gebracht. Im Gaza-Streifen ist die Bevölkerung von einer akuten Hungersnot betroffen. Der Zugang zu medizinischer Versorgung, sowie zu Gütern des täglichen Bedarfs ist katastrophal.

Als UN-Standort und angesichts der bestehenden Städtepartnerschaft zwischen Bonn und Ramallah im Westjordanland sollte von hier ein klares Zeichen ausgehen, dass Bonn zur Linderung der humanitären Not im Nahen Osten beiträgt.

Beschlussvorschlag

1) Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Ratssitzung am 11. Juni 2026 einen Vorschlag zu erarbeiten, wie aus Bonn Lebensmittel- und Sachspenden für die leidenden Menschen im Gaza-Streifen und im Libanon bereitgestellt werden können.

2) Dafür wird sie gebeten zu prüfen, wie, in den Kriegsgebieten tätige internationale Hilfsorganisationen wie UNICEF, Ärzte ohne Grenzen, Aktion Deutschland Hilft, CARE bei der Beschaffung der Hilfsgüter sowie deren geordneten und effektiven Verteilung vor Ort eingebunden werden können.

3) Die Verwaltung wird weiterhin um Prüfung gebeten, in welcher Weise Lebensmittel- und Sachspenden beschafft werden können und mit welchen Religionsgemeinschaften, Unternehmen oder Organisationen der Zivilgesellschaft dabei zusammengearbeitet werden kann.

4) Es wird gebeten zu prüfen, ob über Sachspenden hinaus, auch Haushaltsmittel für die Versorgung der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereitgestellt werden können.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260708-01 ST Antrag von BSW/SBI: Lebensmittel- und Sachspenden für die notleidenden Menschen im Gaza-Streifen und im Libanon

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung begrüßt das Anliegen, notleidenden Menschen in Krisen- und Konfliktsituationen zu helfen. Die Verwaltung hat jedoch bei mehreren Notlagen, wie zum Beispiel dem Tsunami 2004 (Projekt „Bonn hilft Cuddalore“) und zuletzt bei der Hilfe für die südukrainische Stadt Cherson die Erfahrung gemacht, dass Lebensmittel- und Sachspenden schwierig zu organisieren sind. Oft treffen diese Spenden nicht den Bedarf von Ort und binden darüber hinaus hier wie dort logistische Kapazitäten bei Transport und Verteilung.

Die Verwaltung kann solche Hilfsaktionen nicht aus eigener Kraft realisieren und ist daher im Rahmen des Projekts „Bonn hilft Cuddalore“ eine Kooperation mit der Deutschen Welthungerhilfe eingegangen. Die Unterstützung für die Menschen in Cherson organisiert die Stadt Bonn gemeinsam mit Help – Hilfe zur Selbsthilfe. Beides sind professionelle Hilfsorganisationen mit Personal vor Ort und Kenntnissen über die aktuelle Lage und die tatsächlichen Bedarfe. Beide Organisationen haben die o. g. Einschätzung zu Sach- und Lebensmittelspenden geteilt.

Die Verwaltung ist auf Beschluss des Rates vom 9. Februar 2023 eine Solidaritätspartnerschaft mit Cherson eingegangen. Zuletzt wurd

_Gekürzt._

260708-02 AA Änderungsantrag - AfD: Antrag von BSW/SBI: Lebensmittel- und Sachspenden für die notleidenden Menschen im Gaza-Streifen und im LibanonAntrag zur Vorlage 260708

Sachverhalt

Die Begründung des Ursprungs-Antrags zeigt, dass die technische Ratsgruppe BSW/SBI nicht von menschenfreundlicher Hilfe im Gaza beseelt ist, sondern vielmehr von der Absicht, antiisraelische, antizionistische und schlankweg antisemitische Hasspropaganda (Massenmord! ) in Umlauf zu bringen und dafür den Rat der Stadt zu instrumentalisieren.

Der völkerrechtsfreundliche militärische Angriff der Vereinigten Staaten von Amerika auf den Iran befreit Israel perspektivisch von der weiteren Bedrohung durch konventionelle und atomare Raketenangriffe.

Wir Bonner heissen unsere in- und ausländischen Gäste immer willkommen. Dass die UN in Bonn einen namhaften Standort unterhält, freut uns. Städtepartnerschaften pflegen wir.

Die UNO übt jedoch in Bonn keinen politischen Einfluss aus, weder in der Klima- noch in der Aussenpolitik. Ihre Anwesenheit mag uns jedoch daran erinnern, dass sie selbst an der Gründung des Staates Israel als Zufluchtsort der weltweit verstreuten und verfolgten Juden massgeblich beteiligt war.

Im Übrigen verstösst jede allgemeinpolitische Tätigkeit gleich welcher Art gegen § 41 Abs. 1 GO NRW.

Beschlussvorschlag

Der Antrag soll in Anlehnung an den Original-Text wie folgt an die Wirklichkeit angepasst werden:

1) Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Hilfsgüter für die aktuellen Kriegsgebiete bereitgestellt werden dürfen und sollen.

2) Es soll geprüft werden, ob für obige Zwecke Haushaltsmittel eingesetzt werden dürfen und sollen.

3) Es soll geprüft werden, ob dabei Religionsgemeinschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft (BSW/SBI? ) eingesetzt werden dürfen und sollen.

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