Originalquelle: ALLRIS-Original
260711 · 2026-04-17 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Johannes Schott Jutta Acar
Auf Anweisung der im September 2025 vom Amt der Bonner Oberbürgermeisterin abgewählten Katja Dörner (B90/Grüne) müssen die Mitarbeiter der Bonner Stadtverwaltung seit dem Jahre 2021 grundsätzlich auf geschlechtsneutrale Bezeichnungen zurückgreifen. So wurde aus dem Fahrzeughalter die "Fahrzeughaltende Person“ und wenn eine geschlechtsneutrale Umformulierung nicht möglich ist, wird in und von der Stadtverwaltung der Gender-Stern verwendet. Die krampfhaften Bestrebungen, das bewährte generische Maskulinum mit dem Gender-Sternchen zu ersetzen, missachten die Rechtschreibregeln und machen Texte schwer lesbar. Das Gendern stellt keine natürliche Sprachentwicklung dar, sondern kommt einer Verballhornung der deutschen Sprache gleich. Besonders wird dies sichtbar, wenn der Binnen-Stern oder das Binnen-I in einer Art „Schluckauf-Sprache“ wiedergegeben wird.
Mit dem Gendersprech einhergehende Unworte wie „Entbindende Person“ statt Mutter, wie im April 2023 auf der Online-Seite der ARD-Tagesschau in einem Artikel über einen Gesetzesentwurf der damaligen Familienministerin Lisa Paus zu lesen war, haben deren ohnehin nie verankerte Akzeptanz in der breiten Bevölkerung immer weiter sinken lasse
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung befürwortet die weitere Anwendung des „Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache“, um dem Anspruch des GG (Art.3) / AGG (§1)/ BGleigG (§4, Abs. 3)/ LGG (§4) gerecht zu werden und den Bedarf, der sich aus der Verwaltung ergeben hat, gerecht zu werden.
Der „Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache“ wurde von einer Arbeitsgruppe (Gleichstellungsstelle, Presseamt, Personal- und Organisationsamt) ab Sommer 2020 mit Zustimmung des damaligen Oberbürgermeister Ashok Sridharan erarbeitet und im Frühjahr 2021 vom Verwaltungsvorstand beschlossen. Bereits 2017 hat das BVerfG ( __1 BvR 2019/16__ __)__ entschieden, dass ein diskriminierungsfreier Umgang mit Personen zu gewährleisten ist, die sich nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Dies hatte der Deutsche Bundestag mit dem Personenstandsgesetz vom 21.12.2018 so gesetzlich beschlossen.
2020 führte die Arbeitsgruppe zunächst in allen Dezernaten eine Umfrage durch mit dem Ergebnis, dass ein großes Bedürfnis nach einer einheitlichen und verbindlichen Regelung besteht, die es bisher nicht gab. Während
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Sachverhalt
Damit der BBB und andere Personen, welche sich eher an der Kontinuität statt am fortschrittlichen Wandel orientieren, die Texte der Stadt Bonn begreifen können wird ab sofort in jeder Hinischt das generische Femininum genutzt. So auch für alle Amtsbezeichnungen wie: Stadtverordnete, Überbürgermeisterin, Fraktionsvorsitzende cDU o.Ä.
Beschlussvorschlag
Der Leitfaden wird ersetzt durch den kompromisslosen Rückgriff auf das generische Femininum.