Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026639) # BBB-Antrag: Verzicht auf Gendersprache in der Bonner Stadtverwaltung 260711 · 2026-04-17 · Antrag · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Johannes Schott Jutta Acar ## Sachverhalt Auf Anweisung der im September 2025 vom Amt der Bonner Oberbürgermeisterin abgewählten Katja Dörner (B90/Grüne) müssen die Mitarbeiter der Bonner Stadtverwaltung seit dem Jahre 2021 grundsätzlich auf geschlechtsneutrale Bezeichnungen zurückgreifen. So wurde aus dem Fahrzeughalter die "Fahrzeughaltende Person“ und wenn eine geschlechtsneutrale Umformulierung nicht möglich ist, wird in und von der Stadtverwaltung der Gender-Stern verwendet. Die krampfhaften Bestrebungen, das bewährte generische Maskulinum mit dem Gender-Sternchen zu ersetzen, missachten die Rechtschreibregeln und machen Texte schwer lesbar. Das Gendern stellt keine natürliche Sprachentwicklung dar, sondern kommt einer Verballhornung der deutschen Sprache gleich. Besonders wird dies sichtbar, wenn der Binnen-Stern oder das Binnen-I in einer Art „Schluckauf-Sprache“ wiedergegeben wird. Mit dem Gendersprech einhergehende Unworte wie „Entbindende Person“ statt Mutter, wie im April 2023 auf der Online-Seite der ARD-Tagesschau in einem Artikel über einen Gesetzesentwurf der damaligen Familienministerin Lisa Paus zu lesen war, haben deren ohnehin nie verankerte Akzeptanz in der breiten Bevölkerung immer weiter sinken lasse _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung der Stadt Bonn verzichtet in ihrer analogen und digitalen Kommunikation nach innen und außen auf sogenannte geschlechterneutrale Sprache. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind dabei künftig nicht mehr zulässig. Die von der Stadtverwaltung zur Kommunikation verwendete Sprache soll sich fortan wieder ausschließlich an den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung orientieren. Sogenannte adjektivisch flektierte Substantivierung wie etwa „Einwohnende“ oder „Radfahrende“ zur Umgehung des geschlechtsneutralen Generischen Maskulinums bzw. zum Ersatz von Formulierungen, die beide Geschlechter explizit ansprechen, wie etwa Bürgerinnen und Bürger, sollen dabei unterbleiben. Statt Anreden im Schriftverkehr wie "Guten Tag Vorname Familienname! " oder "Sehr geehrte Interessierte" sind standartmäßig die respektvolle Ansprachen in Form von "Sehr geehrte Frau", "Sehr geehrter Herr" und "Sehr geehrte Damen und Herren" zu verwenden. 2. Die Verwendung eines -laut Veröffentlichung vom 6. November 2025 im städtischen Intranet (Vgl. Anlage)- von einem Arbeitskreis der Ämter 04, 10 und 13 unter _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-05-07 · Rat · abgelehnt ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 260711-01 ST BBB-Antrag: Verzicht auf Gendersprache in der Bonner Stadtverwaltung {#nv-2026695} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung befürwortet die weitere Anwendung des „Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache“, um dem Anspruch des GG (Art.3) / AGG (§1)/ BGleigG (§4, Abs. 3)/ LGG (§4) gerecht zu werden und den Bedarf, der sich aus der Verwaltung ergeben hat, gerecht zu werden. Der „Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache“ wurde von einer Arbeitsgruppe (Gleichstellungsstelle, Presseamt, Personal- und Organisationsamt) ab Sommer 2020 mit Zustimmung des damaligen Oberbürgermeister Ashok Sridharan erarbeitet und im Frühjahr 2021 vom Verwaltungsvorstand beschlossen. Bereits 2017 hat das **BVerfG** ( [__1 BvR 2019/16__ __)__](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html) entschieden, dass ein diskriminierungsfreier Umgang mit Personen zu gewährleisten ist, die sich nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Dies hatte der Deutsche Bundestag mit dem Personenstandsgesetz vom 21.12.2018 so gesetzlich beschlossen. 2020 führte die Arbeitsgruppe zunächst in allen Dezernaten eine Umfrage durch mit dem Ergebnis, dass ein großes Bedürfnis nach einer einheitlichen und verbindlichen Regelung besteht, die es bisher nicht gab. Während _Gekürzt._ ### 260711-02 AA Änderungsantrag Die PARTEI: Gendergaga {#nv-2027430} **Sachverhalt** Damit der BBB und andere Personen, welche sich eher an der Kontinuität statt am fortschrittlichen Wandel orientieren, die Texte der Stadt Bonn begreifen können wird ab sofort in jeder Hinischt das generische Femininum genutzt. So auch für alle Amtsbezeichnungen wie: Stadtverordnete, Überbürgermeisterin, Fraktionsvorsitzende cDU o.Ä. **Beschlussvorschlag** Der Leitfaden wird ersetzt durch den kompromisslosen Rückgriff auf das generische Femininum. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3109895&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3112494&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3130650&OTYP=41))