Originalquelle: ALLRIS-Original
260720 · 2026-04-20 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Janine Könen
Das Abfeuern eines Feuerwerks inmitten der Rheinaue während der Vogelbrutzeit muss dringend unterlassen werden und die gesamte Veranstaltung muss weiter in Einklang mit dem Arten- und Naturschutz gebracht werden.
Auch die Rheinaue als Naherholungsbereich sollte erhalten und geschützt werden, weshalb die Antragsteller eine Verlegung an einen anderen Ort (z.B. Richtung Innenstadt) für erforderlich halten.
In den letzten Jahren wurden schon deutliche Schritte zu mehr Umweltverträglichkeit politisch durchgesetzt und dieser Weg muss nun unbedingt weiterverfolgt werden. Bereits bei der letzten Ausschreibung waren ökologische und Nachhaltigkeitskriterien wesentliche Bestandteile. Das Feuerwerk wurde verkürzt, Knalleffekte wurden reduziert und die Inszenierung dafür um nachhaltige und moderne Elemente wie Lichtshows erweitert, um CO2-Emissionen sowie Feinstaubbelastung zu verringern und die Auswirkungen auf die Tiere, insbesondere die Wildvögel und deren Gelege und Küken in der Rheinaue zu verringern.
Es wurde gezielt eine Feuerwerks-Firma beauftragt, die sich dem Thema Nachhaltigkeit bei Feuerwerken besonders verschrieben hat. So arbeitet diese Firma mit nachhaltigen Materialien, etwa
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Sachverhalt
zu 1) Auch die Antragsteller denken, dass wir perspektivisch vom Feuerwerk wegkommen sollten, um Lärm- und Staubbelastung zu verringern. Wir sind hier aber für einen Übergang und nicht für einen plötzlichen Wechsel zusammen mit dem Wechsel des Standorts. Ziel ist aber bereits jetzt eine tolle Show mit möglichst wenigen Nebenwirkungen. zu 2) Auch an einem neuen Standort sind Natur- und Landschaftsschutz wahrscheinlich relevant. Daher sollte der Naturschutzbeirat frühzeitig beteiligt werden; dessen Expertise könnte andernfalls zu spät eingehen, wenn ein Konzept bereits detailliert ausgearbeitet wurde, und würde dann bei einer Entscheidung nicht mehr berücksichtigt. Sollte dies bereits bei Verwaltungsvorlage 260396-01 mit beschlossen worden sein, ist dieser Punkt (sowie der Punkt im Antrag) nicht mehr erforderlich. zu 3) Der Wechsel in den Spätsommer ist nicht überzeugend begründet und bringt offensichtlich auch Nachteile mit sich. Eine Prüfung kann aber sinnvoll sein, um die Abwägung durchführen zu können.
Beschlussvorschlag