Originalquelle: ALLRIS-Original
260734 · 2026-04-21 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Ich beantrage, auf der Hauptstraße in Holzlar zwischen dem Heideweg und dem Finkenweg ein beidseitiges Parkverbot für den öffentlichen Straßenraum einzurichten.
Da alle Häuser in diesem Bereich über Tiefgaragen und/oder Garagen und Parkraum auf den jeweiligen Grundstücken verfügen, ist die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums nicht akzeptabel.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Ich beantrage, auf der Hauptstraße in Holzlar zwischen dem Heideweg und dem Finkenweg ein beidseitiges Parkverbot für den öffentlichen Straßenraum einzurichten.
Da alle Häuser in diesem Bereich über Tiefgaragen und/oder Garagen und Parkraum auf den jeweiligen Grundstücken verfügen, ist die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums nicht akzeptabel.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Ein Parkverbot, wie vom Antragsteller gefordert, wird aus verkehrlicher Sicht kritisch gesehen. Auf der Hauptstraße in Holzlar ist im Abschnitt zwischen dem Finkenweg und Am Weinstock sowie in weiteren Teilstücken bereits ein absolutes Haltverbot in Fahrtrichtung Osten eingerichtet.
Darüber hinaus sind der Verwaltung keine Beschwerden von den SWB/Busfahrern über Behinderungen durch parkende Fahrzeuge auf dem vom Bürger genannten Abschnitt bekannt.
Die verbleibenden Fahrbahnbreiten liegen bei mindestens 4 m, sodass ausreichend Platz für Busse vorhanden ist. Zwischen den geparkten Fahrzeugen finden sich zudem ausreichend große, unbeparkte Lücken, die für den Ausweichverkehr geeignet sind.
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass alternierend am Fahrbahnrand abgestellte Pkw durch die Einengung der Fahrbahn eine Verkehrsberuhigung erzielen. Dies hat insbesondere auf geradlinig verlaufenden Straßen einen verlangsamenden Einfluss auf den Verkehr. Auf weiten Teilen der Hauptstraße in Holzlar gilt inzwischen Tempo 30, zudem wird mittels Gefahrenzeichen auf spielende Kinder hingewiesen. Bei Einrichtung eines durchgehenden Parkverbots ist erfahrungsgemäß
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Intention des Antrags, den Verkehrsfluss auf der Hauptstraße in Holzlar zwischen dem Heideweg und dem Finkenweg für Busse zu verbessern, wird begrüßt und entspricht dem weitgehenden, parteiübergreifenden Konsens in Bonn, den ÖPNV zu beschleunigen und insgesamt attraktiv machen. Mit diesem Änderungsantrag unterstützen wir außerdem weiter konsequent einen breiten Verkehrsmix aus Fuß-, Rad- und MIV sowie hier insb. dem ÖPNV. Mit dem Bürgerantragsteller wurden diese Änderungen abgestimmt und er übernimmt diese in seinem Antrag.
Beschlussvorschlag
Entgegen der Stellungnahme wird die Verwaltung aufgefordert: 1) Auf der Hauptstraße in Holzlar zwischen dem Heideweg und dem Finkenweg ausreichend Parkflächen zu markieren. Diese Parkflächen werden in solchen Abständen an beiden Straßenseiten alternierend angebracht, damit Busse zwischen den Parkflächen stehen können, um sich begegnen zu können. 2) Abseits dieser Parkflächen wird auf der Hauptstraße in Holzlar zwischen dem Heideweg und dem Finkenweg konsequent ein beidseitiges Parkverbot eingerichtet und markiert. 3) Nach der Einrichtung des Parkverbots wird dieses durch genügend Kräfte des Ordnungsamts, insb. unmittelbar nach dem in Kraft treten der neuen Regelung, konsequent kontrolliert.