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Bürgerantrag: Antrag zur Überprüfung der Durchführung und Dauer der Osterkirmes unter Berücksichtigung der Anwohnerinteressen

260739 · 2026-04-21 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

hiermit stelle ich einen Bürgerantrag mit der Bitte, die Durchführung und insbesondere die Dauer der Osterkirmes vor Ort kritisch zu überprüfen und die Interessen der Anwohner stärker zu berücksichtigen.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet: hiermit stelle ich einen Bürgerantrag mit der Bitte, die Durchführung und insbesondere die Dauer der Osterkirmes vor Ort kritisch zu überprüfen und die Interessen der Anwohner stärker zu berücksichtigen.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260739-01 Bürgerantrag: Antrag zur Überprüfung der Durchführung und Dauer der Osterkirmes unter Berücksichtigung der Anwohnerinteressen - Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung

Durch die zeitlich direkte Folge von Frühlingsfest und Osterkirmes entsteht der Eindruck einer einzigen Veranstaltung über drei Wochenenden. Dies liegt an der Terminierung der Feiertage und den organisatorischen Gegebenheiten, auf die wir leider nur begrenzt Einfluss haben. Die Zusammenlegung dieser Feste ist eine Entscheidung der beiden Organisatoren gewesen. Insbesondere die Gewerbegemeinschaft Beuel erhofft sich durch die Zusammenlegung Synergieeffekte zu schaffen und zahlreiche Besucher*innen für das Frühlingsfest anzulocken, um die Gewerbetreibenden aus Beuel noch besser präsentieren zu können.

Bei den Genehmigungen auf dem Bonner Stadtgebiet werden die zu beachtenden Besonderheiten jeder einzelnen Veranstaltung beleuchtet und entsprechend der aktuellen Gesetze und Vorgaben berücksichtigt. Dabei zielt die Verwaltung auch auf einen Ausgleich zwischen jenen Interessen der Veranstaltenden und der Besuchenden von Veranstaltungen einerseits und jenen der Anwohnenden von Veranstaltungsflächen ab. Dabei werden auch getroffene Entscheidungen immer wieder kritisch erörtert und, wo notwendig, angepasst.

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag wird angenommen und die beantragten Inh

_Gekürzt._

Dokumente