Originalquelle: ALLRIS-Original
260746 · 2026-06-11 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn wird in der als
Anlage 1
beigefügten Fassung beschlossen.
Die Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die Tarife der Entgeltordnung für das Kunstmuseum wurden zuletzt mit Beschluss des Rates vom 12.12.2024, DS-Nr. __241922__ , festgesetzt, mit Gültigkeit zum 01.01.2025. Mit der Neufestsetzung der Tarife zum 01.01.2025 erfolgte eine moderate Anhebung der zuvor über eine Dekade stabilen Entgelte im Hinblick auf die allgemeine Preisentwicklung, auch in der Preisgestaltung vergleichbarer Häuser. Die Anhebung berücksichtigte sowohl den Aspekt der „Preiselastizität“, um nachteilige Auswirkungen auf die Besucherfrequentierung möglichst zu vermeiden und nach wie vor ein auch finanziell attraktives und barrierefreies Angebot zu machen, als auch das städtische Interesse an der Erzielung angemessener Einnahmen und die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung.
Auf eine Tariferhöhung für Leistungen nach Ziffer 2.1.2 „Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen ab 10 Personen aus Einrichtungen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus Vereinen und Verbänden sowie Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inklusive Begleitpersonen bzw. Lehrkräften“ wurde mit
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