Originalquelle: ALLRIS-Original
260760 · 2026-04-23 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
ich beantragte, dass sämtliche entsprechend bereits beschilderte Schulhöfe zu den entsprechenden Zeiten (ausgewiesen auf den Schildern der jeweiligen Schulhöfe) uneingeschränkt von Kindern genutzt werden können.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet: ich beantragte, dass sämtliche entsprechend bereits beschilderte Schulhöfe zu den entsprechenden Zeiten (ausgewiesen auf den Schildern der jeweiligen Schulhöfe) uneingeschränkt von Kindern genutzt werden können.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Das SGB nimmt wie folgt Stellung:
Gemäß Beschluss des Rates vom 17.12.2007 i.V.m der Regelung zur Nutzung städtischer Schulhöfe vom 01.07.1994 stehen grundsätzlich die Schulhöfe der städtischen Schulen den Kindern __außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten__ als Spielplätze zur Verfügung.
Im konkreten Fall wurde aufgrund anhaltender Beschwerden der Anwohner eine Regelung zum Basketballkorb an der Laurentiusschule dahingehend getroffen, dass in den Ferien und an den Wochenenden der Korb gesperrt wird. Ansonsten ist eine Nutzung des Schulhofs als Spielplatz möglich. Der Schulhof ist somit zu allen angegebenen Zeiten bespielbar. Lediglich das Basketballspielen wird, aus Rücksicht auf ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft, zu bestimmten Zeiten eingeschränkt.
Für die Zeiten, in denen das Basketballspielen auf dem Schulhof nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit, Streetballanlagen in der Nähe (Streetballanlage „Am Weidenpeschweg“ - ca. 700 m von der Schule entfernt und Streetballanlage „Hinter den Lessenicher Gärten“- ca. 400 m von der Schule entfernt) zu nutzen.
Die Höhe des Basketballkorbs mit 3, 05 m ist nicht optimal für Grundschulkinder, wird aber trotzdem von den ält
_Gekürzt._