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Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Nord-West, Bezirk Lessenich/Meßdorf, Wilhelm-Neuss-Str. 64

260771 · 2026-05-01 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in der Wilhelm-Neuss-Str. 64 im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Nord-West wird mit der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur 2 x Gruppenform II für 20 Kinder von 4 Monaten bis unter drei Jahren (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10 Plätze mit 45 Stunden) 2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 20 Plätze mit 45 Stunden)

dem Malteser-Hilfsdienst e.V. übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.

  1. Der Malteser-Hilfsdienst e.V. erhält ab Inbetriebnahme (frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2026/27) der Kindertageseinrichtung „Wilhelm-Neuss-Str. 64“ einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (Ki Biz) in Höhe von 92,2 %. Die Liegenschaft, die durch einen Generalunternehmer für das städtische Gebäudemanagement errichtet wurde, wird an den Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des Ki Biz und der DVO

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Beschlussvorschlag

  1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in der Wilhelm-Neuss-Str. 64 im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Nord-West wird mit der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur

a. 2 x Gruppenform II für 20 Kinder von 4 Monaten bis unter drei Jahren (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10 Plätze mit 45 Stunden) 2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 20 Plätze mit 45 Stunden) dem Malteser-Hilfsdienst e.V. übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.

b. Der Malteser-Hilfsdienst e.V. erhält ab Inbetriebnahme (frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2026/27) der Kindertageseinrichtung „Wilhelm-Neuss-Str. 64“ einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (Ki Biz) in Höhe von 92, 2 %. Die Liegenschaft, die durch einen Generalunternehmer für das städtische Gebäudemanagement errichtet wurde, wird an den Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des Ki Biz und der

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Begründung

zu 1.)

Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 3 Bewerbungen zum Stichtag 20.12.2025 fristgerecht eingegangen.

Nachstehend aufgeführte Träger (alle als sonstige freie Träger mit einem gesetzlichen Trägeranteil von 7, 8 %) haben sich beworben

Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Bewerbungen durch Zweier-Teams vorgenommen.

Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem modifizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kindertageseinrichtungen (siehe __DS 221833__ ) anhand der dafür entwickelten Bewertungsmatrix.

Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf den Bewerber Malteser Hilfsdienst e.V. insgesamt 870 Punkte.

Die restlichen 2 Bewerber bewegten sich in einer Spanne von 825-865 Gesamtpunkten.

Für einen deta

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260771-01 Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Nord-West, Bezirk Lessenich/Meßdorf, Wilhelm-Neuss-Str. 64

Beschlussvorschlag

  1. Der Beschluss vom 20.5.26 (s. __DS 260771__ ) über die Vergabe der Trägerschaft an den Malteser Hilfsdienst e.V. über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in der Wilhelm-Neuss-Str. 64 im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Nord-West wird aufgehoben. Die Trägerschaft wird stattdessen mit der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur

a. 2 x Gruppenform II für 20 Kinder von 4 Monaten bis unter drei Jahren (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10 Plätze mit 45 Stunden) 2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 20 Plätze mit 45 Stunden) der Pi-Casa g GmbH übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.

b. Die Pi-Casa g GmbH erhält ab Inbetriebnahme (frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2026/27) der Kindertageseinrichtung „Wilhelm-Neuss-Str. 64“ einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (Ki Biz) in Höhe von 92, 2 %. Die Liegenschaft, die durch einen Generalunternehmer für das

_Gekürzt._

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Der im Jugendhilfeausschuss vom 20.5.26 ausgewählte Träger, Malteser Hilfsdienst e.V., hat die Bewerbung zurückgezogen. Damit die im Herbst 2026 fertiggestellte Kita zeitnah in Betrieb genommen werden kann, ist die neue Trägerschaft dringlich zu beschließen, um unnötigen Leerstand zu vermeiden.

Bei einer späteren Beratung der Beschlussvorlage entsteht ein Schaden, da für den Träger der Einrichtung keine Planungssicherheit zur Ausstattung der Räumlichkeiten und zur Einstellung des Personals besteht, so dass ggf. in der Folge die Versorgung mit Betreuungsplätzen gefährdet ist. zu 1.)

Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 3 Bewerbungen zum Stichtag 20.12.2025 fristgerecht eingegangen.

Nachstehend aufgeführte Träger (alle als sonstige freie Träger mit einem gesetzlichen Trägeranteil von 7, 8 %) haben sich beworben

Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus verfahrensökonomischen Gründe

_Gekürzt._

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