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13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen des SGB und Neuausrichtung des Berichtswesens zu Bauvorhaben des SGB
260772 · 2026-05-29 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
- Zur Beschleunigung von Bauvorhaben des SGB wird der Beschluss __1312032NV4__ „Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben“ und in der Folge Punkt 4 des Beschlusses __1312032EB3__ vom 17.09.2013 aufgehoben.
- Dem in der Begründung dieser Vorlage detailliert dargestellten neuen Verfahren wird ebenfalls zugestimmt.
- Die 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) wird -vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Ziffer 1) und 2) - in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
- Das künftige Verfahren zum Berichtswesen über Bauprojekte des SGB wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
- Zur Beschleunigung von Bauvorhaben des SGB wird der Beschluss __1312032NV4__ „Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben“ und in der Folge Punkt 4 des Beschlusses __1312032EB3__ vom 17.09.2013 aufgehoben.
- Dem in der Begründung dieser Vorlage detailliert dargestellten neuen Verfahren wird ebenfalls zugestimmt.
- Die 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) wird -vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Ziffer 1) und 2) - in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
- Das künftige Verfahren zum Berichtswesen über Bauprojekte des SGB wird zur Kenntnis genommen.
Begründung
__Zu 1) und 2): __
Um den Prozess der Planung und Umsetzung von Bauprojekten zu beschleunigen, wurden bereits verschiedene Maßnahmen im SGB ergriffen. So wurde u.a. verwaltungsintern eine Priorisierung aller angemeldeten Maßnahmen mit einem Volumen von über 1 Mio. € vorgenommen und anhand der personellen Kapazitäten ein zeitlicher Fahrplan für die Realisierung ausgewiesen. Die daraus resultierende „Prioritätenliste für Projekte/Maßnahmen des SGB“ (DS-Nr. __252856__ ) wurde zwischenzeitlich beschlossen. Damit verfügt das SGB über einen konkreten Fahrplan für die Abarbeitung der Projekte, welcher zukünftig einmal jährlich fortgeschrieben wird und die Basis für die Aufstellung des Wirtschaftsplans bildet.
Ein weiterer Schritt zu einer effizienteren Steuerung der Aufgaben des SGB war die bedarfsgerechte Umstrukturierung der Geschäftsbereiche und damit einhergehend eine nutzerorientierte Ausrichtung der bautätigen Bereiche. Dies ermöglicht z.B. eine Spezialisierung der entsprechenden Einheiten. Darauf aufbauend werden die Erarbeitung bzw. Anpassung von Prozessen und Schnittstellen, die Optimierung der Gru
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beratungsfolge
- 2026-06-18 · Betriebsausschuss SGB · ohne Ergebnis
- 2026-07-09 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
- 2026-10-07 · Betriebsausschuss SGB · ohne Ergebnis
Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)
260772-01 AA Linke-Änderungsantrag: 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen und Neuausrichtung des Berichtswesens zu Bauvorhaben, Antrag zur Vorlage 260772
Sachverhalt
Die Aufgabe des Betriebsausschusses SGB ist es, komplexe Sachthemen intensiv zu prüfen und Empfehlungen für den Rat auszusprechen oder Entscheidungen zu treffen. Dafür muss der Ausschuss in die Abläufe der Prozesse ausreichend eingebunden sein. Eine Beschleunigung der Prozesse ist zu begrüßen, darf aber nicht auf Kosten der fachlichen Vorberatung im Ausschuss gehen.
Beschlussvorschlag
Die Betriebssatzung wird wie folgt angepasst:
- Ergänzend zu §5 Abs. 2 b, c, e, f, g und h: Die Betriebsleitung informiert den Betriebsausschuss halbjährlich über Abschlüsse, die unter dem jeweiligen Wert, der eine Zustimmung benötigt, liegen.
- Ergänzend zu §5 Abs. 2 h: Bei Durchführung eines Totalunternehmer- oder Totalübernehmerverfahrens (TU/TÜ) erfolgt die Zustimmung als Grundsatzbeschluss in einer frühen Projektphase auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie bzw. nach Abschluss der Leistungsphase 0 und erneut nach Leistungsphase 1 oder 2 vor der Auftragsvergabe. Bei konventioneller Projektabwicklung erfolgt die Zustimmung nach Abschluss der Leistungsphase 0 und erneut nach Abschluss der Entwurfsplanung (LPH 3 HOAI).
260772-02 ST Linke-Änderungsantrag: 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen und Neuausrichtung des Berichtswesens zu Bauvorhaben - Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung
Das SGB nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1:
Bei entsprechender Beschlussfassung wird das SGB den Betriebsausschuss wie gewünscht informieren.
Zu 2:
Eine entsprechende Beschlussfassung würde der beabsichtigten Beschleunigung von Maßnahmen zu wieder laufen.
260772-03 AA FDP-Änderungsantrag: 13. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bonn für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn, Maßnahmen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen des SGB und Neuausrichtung des Berichtswesens zu Bauvorhaben des SGBAntrag zur Vorlage 260772
Sachverhalt
Es ist in der Betriebssatzung aufgefallen, dass eine vollständige Gleichsetzung wirtschaftlicher und ökologischer Bedingungen normiert wurde. Das sehen wir anders: wir wollen die Priorität einer wirtschaftlichen Geschäftsführung. Ökologische Belange werden ausreichend durch allgemeine Bauordnungs-Vorschriften berücksichtigt. Im übrigen gilt auch für die wirtschaftliche Betrachtungsweise der Ansatz der Kosten Berücksichtigung im Lebenszyklus der Immobilie.
Beschlussvorschlag
§ 2 Abs.1 der Betriebssatzung erhält folgende Fassung:
„Der Zweck des Betriebes umfasst die bedarfsgerechte Versorgung der städtischen Organisationseinheiten der Stadt Bonn mit Gebäuden, Räumen und dazugehörigen Grundstücken - bebauter Grundbesitz der Stadt (wirtschaftliche Einheit) – mit gebäudewirtschaftlichen Dienstleistungen unter konsequenter Beachtung wirtschaftlicher Bedingungen und insoweit zuträglicher Berücksichtigung ökologischer Anforderungen. Dabei werden die Ziele verfolgt, Kostentransparenz zu schaffen, den für die städtische Aufgabenerledigung notwendigen Immobilienbestand stetig zu optimieren und möglichst wertsichernd zu erhalten sowie Betriebskosten zu minimieren.“
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