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Übernahme Trägerschaft für die viergruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Nord, Bezirk Graurheindorf, Herpenstr. 36

260776 · 2026-04-29 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in der Herpenstr. 36 im Planungsraum Bonn-Nord wird mit der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur 2 x Gruppenform II für 20 Kinder von 4 Monaten bis unter drei Jahren (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10 Plätze mit 45 Stunden) 2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 20 Plätze mit 45 Stunden) der Ev. Mirjam-Kirchengemeinde (Nachfolge der Ev. Lukaskirchengemeinde) übertragen. Falls Punkt a) nicht beschlossen wird, ist folgender Punkt aa) zu beschließen:

aa) Die Trägerschaft wird der Lebenshilfe Bonn g GmbH übertragen.

Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.

  1. Die Ev. Mirjam-Kirchengemeinde oder die Lebenshilfe Bonn g GmbH erhält ab Inbetriebnahme (frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2026/27) der Kindertageseinrichtung „Herpenstr. 36“ einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (Ki Biz) in Höhe von 89,70 % für einen kirchlichen Träger bzw. in Höhe von 92,20 % für eine

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Beschlussvorschlag

  1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in der Herpenstr. 36 im Planungsraum Bonn-Nord wird mit der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur 2 x Gruppenform II für 20 Kinder von 4 Monaten bis unter drei Jahren (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10 Plätze mit 45 Stunden) 2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 20 Plätze mit 45 Stunden)

a. der Ev. Mirjam-Kirchengemeinde (Nachfolge der Ev. Lukaskirchengemeinde) übertragen. Falls Punkt a) nicht beschlossen wird, ist folgender Punkt aa) zu beschließen: aa) Die Trägerschaft wird der Lebenshilfe Bonn g GmbH übertragen.

Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.

b. Die Ev. Mirjam-Kirchengemeinde oder die Lebenshilfe Bonn g GmbH erhält ab Inbetriebnahme (frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2026/27) der Kindertageseinrichtung „Herpenstr. 36“ einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (Ki Biz) in Höhe von 89, 70 % für einen kirchlichen Träger bzw. in Höhe von 92, 20 % für

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

zu 1.)

Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 7 Bewerbungen zum Stichtag 20.12.2025 fristgerecht eingegangen.

Nachstehend aufgeführte Träger

(Bis auf die Ev.-Mirjam-Kirchengemeinde mit einem gesetzlichen Trägeranteil von 10, 3 % haben alle anderen Bewerber als sonstige freie Träger einen gesetzlichen Trägeranteil von 7, 8 %) haben sich beworben

Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Bewerbungen durch Zweier-Teams vorgenommen.

Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem modifizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kindertageseinrichtungen (siehe DS-Nr. [__DS 221833__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public

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Beratungsfolge

Dokumente